3. Juli 2017

Teilungserklärung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, braucht eine Teilungserklärung. Sie ist ebenso wichtig wie der Kaufvertrag. In der Teilungserklärung wird das Mehrfamilienhaus in Miteigentumsanteile aufgeteilt, es werden Größe und Lage der Eigentumswohnung beschrieben und Sondereigentums- bzw. Nutzungsrechte erläutert. Als Sondereigentum wird die Wohnung bezeichnet sowie alles, was sonst speziell zu dieser Wohnung gehört z.B. Kellerraum, Balkon oder Garage.

Gemeinschaftseigentum ist alles, was der Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich gehört, z.B. der Hausflur, das Treppenhaus oder der Waschraum. Sondernutzungsrechte erlauben bestimmten Miteigentümern das alleinige Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum, z.B. die Nutzung von Außenanlagen. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Übersicht