Sachwert
Bei selbst genutztem Wohneigentum wird der Beleihungswert der Immobilie nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Sachwert einer Immobilie errechnet sich nach der Formel:
Sachwert = Bodenwert + Bauwert
Der Bodenwert ist relativ einfach zu ermitteln und errechnet sich aus der Zahl der Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis, der für dieses Grundstück langfristig zu erzielen ist (Bodenrichtwert). Die Ermittlung des Bauwertes ist wesentlich komplizierter. Grundlage bilden die Anzahl der Quadratmeter und der umbaute Raum (Kubatur). Auf dieser Grundlage werden die angemessenen Herstellkosten der Immobilie berechnet und danach ein Risikoabschlag in Anrechnung gebracht.
Ermittlung des Bodenwertes
Grundstücksgröße 600 qm
gezahlter Kaufpreis | 120 €/qm |
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angemessener Kaufpreis | 100 €/qm (600 qm * 100 €) Ermittlung des BauwertesWohnhaus 600 cbm, Garage 80 cbm
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