3. Juli 2017

Pfandtausch

Unter einem Pfandtausch versteht man den Austausch des Beleihungsobjektes während der Darlehenslaufzeit zu ansonsten gleichen Vertragsbedingungen.

Es kann vorkommen, dass eine Immobilie verkauft wird, obwohl die Finanzierung noch läuft, d.h. das Darlehen wurde noch nicht vollständig zurückgezahlt und die Zinsfestschreibungszeit besteht noch. Möchte der Darlehensnehmer mit dem erzielten Verkaufserlös nun das Darlehen vorzeitig ablösen, so muss er dem Darlehensgeber dafür eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ zahlen. Kauft er jedoch eine neue Immobilie, so kann er beim Darlehensgeber einen Pfandtausch beantragen. Das bestehende Darlehen wird dann zu gleichen Bedingungen auf das neue Objekt übertragen. Für die Umschreibung ist zwar ebenfalls eine Gebühr fällig, diese ist aber wesentlich geringer als eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Darlehensgeber wird dem Pfandtausch zustimmen, wenn das neue Objekt eine gleichwertige Sicherheit darstellt und für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist.

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