18. Mai 2022

Notaranderkonto

Notaranderkonten oder auch Anderkonten werden eröffnet, um eine besonders sichere Zahlungsabwicklung bei einem Hauskauf zu gewährleisten. Diese Variante der Abwicklung ist allerdings nicht immer erforderlich und da sie mit zusätzlichen Kosten für den Käufer einhergeht auch nicht immer empfehlenswert. Wir erklären Ihnen, was ein Notaranderkonto ist, wie die Einrichtung abläuft und wann es sinnvoll ist.

 

Inhaltsverzeichnis:

Was ist ein Notaranderkonto?
Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos
Notaranderkonto: Wie läuft die Zahlung ab?
Wer muss das Notaranderkonto bezahlen?
Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?
Direktzahlung – die sinnvolle Alternative zum Notaranderkonto

 

Was ist ein Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto, auch Ander-Konto genannt, ist ein notariell geführtes Treuhandkonto, über welches bei einem Hauskauf der Geldtransfer erfolgt. Das Geld für den Immobilienkauf wird vom Käufer auf das Notaranderkonto eingezahlt und von dort aus an den Verkäufer ausgezahlt. Aufgrund dieser besonderen Form der Bürgschaft des Notars ist ein Notaranderkonto die sicherste Form der Kaufabwicklung.

Es ist gewährleistet, dass der Käufer das Geld fristgerecht zahlt, Banken Darlehen vorzeitig ausbezahlen und im Falle einer Insolvenz des Verkäufers während der Zeit der Eigentumsüberschreibung nicht Geld und Eigentum verloren gehen können.

 

Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos

Eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos ist in § 54a Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) festgelegt. Demzufolge muss ein “berechtigtes Sicherungsinteresse” vorliegen. Dieses liegt vor, wenn die Finanzierung über mehrere Kreditinstitute erfolgt und es sich daher empfiehlt, die verschiedenen Zahlungsströme zentral über ein Notaranderkonto zu verwalten. Eine weitere Option, in welcher “berechtigtes Sicherungsinteresse” gegeben ist, ist bei einer Immobilie in der Zwangsverwaltung. Diese ist Teil einer Zwangsvollstreckung bei Zahlungsverzug.

Grundsätzlich hat der Notar zu versuchen, den Kauf über das Standardvorgehen der Direktzahlung abzuwickeln.

 

Notaranderkonto: Wie läuft die Zahlung ab?

Sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Notaranderkontos erfüllt, stimmt der Notar diesem zu und leitet die Zahlungsabwicklung ein.

Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto:

  1. Der Notar prüft die Voraussetzungen für die Kaufabwicklung (z.B. Antrag auf Auflassungsvormerkung oder ggf. Beschaffung der Löschungsbewilligung für bestehende Belastungen.
  2. Der Notar informiert den Käufer über die Erfüllung der Zahlungsvoraussetzungen.
  3. Anschließend überweist der Käufer den im Kaufvertrag vereinbarten Betrag auf das Notaranderkonto.
  4. Nach Zahlungseingang übergibt der Notar die Immobilie an der Hauskäufer und beantragt die entsprechende Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.
  5. Im letzten Schritt wird das Geld vom Notar an den Verkäufer übermittelt. 

Wer muss das Notaranderkonto bezahlen?

Notarkosten sind im Notarkostengesetz festgeschrieben und somit nicht verhandelbar. Für die sichere Abwicklung der Zahlung bei einem Hauskauf über ein Notaranderkonto fällt eine Verwahrgebühr an. Die Höhe dieser Gebühren wird anhand eines gesetzlich festgesetzten Prozentsatzes des Kaufpreises berechnet. Insgesamt gibt es drei Abstufungen in der Preiskalkulation mit Schwellenwerten in Bezug auf den Kaufpreis.

Kaufpreis der Immobilie Prozentsatz zur Berechnung der Verwahrungsgebühr
bis 2.500 € 1 %
2.501 € - 10.000 € 0,5 %
mehr als 10.000 € 0,25 %

Zusätzlich zu den generellen Kosten können außerdem die sogenannten Habenzinsen anfallen, die über den Zeitraum der Geldanlage auf dem Konto zu zahlen sind.

Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?

Selbst, wenn eine Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto als sehr sicher gilt, wird es in der Praxis nur selten angewandt. Käufer und Verkäufer favorisieren in der Regel eine Zahlung in Form einer Direktzahlung, bei der der Verkäufer das Geld erhält, sobald der Gläubiger das Darlehen ausgezahlt hat. Dies bedeutet ein wesentliches Zeitersparnis bei der Kaufabwicklung. Kommt ein Notaranderkonto für Sie infrage? Wir haben die Vor- und Nachteile für Sie gegenübergestellt.

Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos:

Vorteile Nachteile
  • Sicherheit für den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden,
    da der Kaufbetrag erst nach Grundbuchänderung übermittelt wird
  • Sicherheit für den Verkäufer dank der notariellen Bürgschaft
  • Rückabwicklung einfacher bei Nichtzahlung des Kaufpreises
  • Notar übernimmt die Koordination der Zahlungen
  • größerer Zeitaufwand als eine Direktzahlung
  • höhere Kosten für den Käufer

Ob Sie die Kaufabwicklung über das Notaranderkonto nutzen können, hängt allerdings nicht nur von Ihrem persönlichen Mehrwert ab, sondern vor allem davon, ob Ihr Notar die gesetzliche Voraussetzung des “berechtigten Sicherungsinteresses” als gegeben anerkennt.

Direktzahlung – die sinnvolle Alternative zum Notaranderkonto

Ihr Hauskauf entspricht nicht den Voraussetzungen für die Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto? Dann wird Ihr Hauskauf über eine Direktzahlung abgewickelt. Hierbei kommunizieren Sie ebenfalls eng mit Ihrem Notar, legen aber kein gesondertes Konto an. Sobald der Kaufvertrag aufgesetzt wurde, übermittelt der Notar eine Mitteilung an den Käufer der Immobilie über die Fälligkeit des Kaufpreises. Die Zahlung erfolgt dann unmittelbar vom Konto des Käufers an den Verkäufer und ist somit zeitsparender.

 

Fazit – Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto bzw. Anderkonto ist sowohl für den Käufer einer Immobilie als auch für den Verkäufer eine besonders sichere Lösung. Der Verkäufer kann sich darauf verlassen, dass die Eigentumsüberschreibung erst erfolgt, sobald der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wurde. Der Käufer hingegen weiß, dass der Kaufpreis erst dann endgültig an den Verkäufer ausgezahlt wird, wenn die Eigentumsumschreibung eingeleitet wurde. Gegen die Eröffnung des Kontos sprechen die zusätzlichen Kosten für den Immobilienkäufer und die Voraussetzung des “berechtigten Interesses” beim Gläubiger.

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