Hypothek
Eine Hypothek ist eine Absicherung des Darlehensgebers, die er zusätzlich zu den Zinsen für einen Kredit verlangt und stellt ein Grundpfandrecht dar. Das Grundpfandrecht lastet dabei auf Grundstücken oder grundstückgleichen Rechten. Die Absicherung erfolgt entweder in Form einer Hypothek oder als Grundschuld-Eintrag in das Grundbuch. Die Hypothek ist dabei an ein bestimmtes Darlehen gebunden, die Grundschuld nicht. Konkret heißt das: Zahlen Sie jeden Monat Ihre Raten, sinkt die Hypothek ebenso Stück für Stück. Sobald Ihre Restschuld bei null angekommen ist, erlischt die Hypothek.
Die Hypothek hat sich als Synonym für eine Baufinanzierung eingebürgert. In der Praxis verliert sie jedoch immer mehr an Bedeutung. Stattdessen hat sich als gängigstes Baudarlehen das Annuitätendarlehen etabliert, das über eine Grundschuld gesichert ist.
Die Hypothek war in früheren Jahren gang und gäbe, wenn es um eine Baufinanzierung ging. In diesem Artikel schauen wir uns die Hypothek genauer an und beantworten Ihnen folgende Fragen:
- Was ist eine Hypothek?
- Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
- Wo liegen die Vorteile einer Grundschuld?
- Was ermittelt ein Hypothekenrechner?
- Wohin tendieren die Hypothekenzinsen?
- Was kostet eine Hypothek?
- Welche Arten von Hypotheken gibt es?
- Wann erlischt eine Hypothek?
- Was bedeutet die Rangfolge einer Hypothek im Grundbuch?
Hypothek – eine Form von Grundpfandrecht
Hypothek besser als Grundschuld?
Hypothekendarlehen und Grundschuld – ein Vergleich
Wie bereits gesagt, hat die Grundschuld gegenüber der Hypothek den Vorteil, dass sie flexibler ist. Lassen Sie uns das etwas genauer beleuchten und uns die Vorteile einer Grundschuld im Vergleich mit einem Hypothekendarlehen anschauen:
- Die Grundschuld kann auf einen neuen Immobilienbesitzer übertragen werden, wenn der bisherige Eigentümer seine noch nicht abbezahlte Immobilie verkaufen möchte.
- Bei der Anschlussfinanzierung ist ein Bankwechsel mit der Grundschuld ganz einfach. Die alte Bank kann die Rechte an der Grundschuld problemlos an die neue übertragen. Das erspart Immobilienkäufern eine teure Löschung und Neueintragung.
- Brauchen Darlehensnehmer während der Rückzahlung einen neuen Kredit, können sie die bestehende Grundschuld als Grundlage dafür nehmen. Die Höchstgrenze des neuen Kredits bemisst sich dabei an der Höhe des bereits bezahlten Restschuldbetrags.
- Ein Sicherungsvertrag schützt den Kreditnehmer vor unzulässigen Forderungen.
Hypothek zunehmend durch Grundschuld ersetzt
Hypothekenrechner von Hüttig & Rompf
Wenn Sie vorab einige Szenarien Ihrer Baufinanzierung durchspielen wollen, ist unser Hypothekenrechner bzw. Annuitätenrechner das ideale Online-Tool. Geben Sie in den Hypothekenrechner einfach Ihre persönlichen Rahmendaten ein. Darunter sind zu verstehen:
- Darlehensbetrag
- Kaufpreis / Baukosten
- Sollzinsbindungsfrist
- Anfängliche Tilgung
Unser Annuitätenrechner ermittelt automatisch die Höhe Ihrer monatlichen Rate, der sogenannten Annuität. Darüber hinaus erhalten Sie eine unverbindliche Zinsindikation und die Summe der über die gesamte Darlehenslaufzeit bezahlten Zinsen. Der Hypothekenrechner erstellt Ihnen zudem einen detaillierten Tilgungsplan mit dem gesonderten Ausweis von Zins- und Tilgungsanteilen. Ebenfalls für Sie ersichtlich ist die Höhe der Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung, wodurch Sie einen besonders langfristig nützlichen Überblick über die Finanzierung erhalten.
Hypothekenzinsen – was ist darunter zu verstehen?
Hypothekenzinsen aktuell – wohin geht der Trend?
Hypothek – welche Arten gibt es?
Obwohl die Hypothek wie bereits gesagt heute kaum noch bei der Baufinanzierung Anwendung findet, lassen Sie uns trotzdem auf die zwei Arten einer Hypothek schauen:
- Buchhypothek
- Briefhypothek
Letztere ist dabei die gängigere Form. Bei der Briefhypothek stellt das Grundbuchamt einen Hypothekenbrief aus. Auf ihm sind alle Informationen des Grundbucheintrags notiert. Der Vorteil einer Briefhypothek liegt darin, dass der Hypothekenbrief einfach an den neuen Kreditgeber übergeben werden kann, sobald eine Umschuldung oder ein anderer Gläubigerwechsel stattfindet. Der bisherige Gläubige stellt dazu eine schriftliche Abtretungserklärung aus. Ein neuer Grundbucheintrag ist in diesem Fall nicht notwendig, was Kosten und Zeit spart.
Bei der Buchhypothek ist der Eintrag der Hypothek ins Grundbuch gemeint. Mit diesem Eintrag ist die Bank als Kreditgeber im Grundbuch notiert und kann bei Zahlungsausfällen Ansprüche geltend machen. Sollte es allerdings bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung zu einem Gläubigerwechsel kommen, muss erneut ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden. Dies ist mit Kosten verbunden, die Sie als Kreditnehmer zu tragen haben. Die Höhe der Kosten ist dabei von der Restschuld des Darlehens abhängig – in den meisten Fällen werden etwa 0,2 Prozent der Restschuld fällig. Bei einer Restschuld von 150.000 Euro würden Ihnen demnach Kosten in Höhe von 300 Euro entstehen.
Hypothek – welche Kosten und Gebühren entstehen?
Hypothek – wann erlischt sie?
Wir haben bereits beschrieben, dass eine Hypothek mit der restlosen Rückzahlung des Darlehens automatisch erlischt. Dies ist jedoch nur einer der Fälle, bei dem eine Hypothek erlischt. Wir listen Ihnen hier alle drei Fälle komplett auf:
- Sie bezahlen Ihr Hypothekendarlehen vollständig ab. Damit geht die Hypothek auf Sie als Eigentümer über und wird in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.
- Die Bank verzichtet auf die Hypothek. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Aufhebungserklärung durch den Gläubiger – also in den meisten Fällen der Bank – sowie der Zustimmung des Eigentümers. Danach geht die Hypothek auch in diesem Fall auf den Eigentümer über und wird in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.
- Es kommt zu einer Zwangsvollstreckung. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, hat die Bank das Recht, die Immobilie einer Zwangsvollstreckung zuzuführen. Gibt sie sich mit dem Erlös daraus zufrieden und kann die ausstehenden Zahlungen damit ausgleichen, erlischt die Hypothek.
Hypothek – was bedeutet die Rangfolge im Grundbuch?
Für die Finanzierung Ihrer Immobilie stellt Ihnen die Bank nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung. Die Bank finanziert vielmehr nur bis zu einer gewissen Grenze, dem sogenannten Beleihungswert. Dieser beträgt in etwa 60 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie. Benötigen Sie darüber hinaus noch mehr Geld für Ihre Finanzierung, brauchen Sie eine weitere Hypothek. Während die erste Hypothek als 1a-Hypothek bezeichnet wird, folgt diese zweite Hypothek als 1b-Hypothek an zweiter Stelle im Grundbuch. Man spricht hier auch von einer nachrangig eingetragenen Hypothek.
Doch welche Auswirkungen hat die Rangfolge im Grundbuch? Nun, diese Reihenfolge der Hypotheken im Grundbuch spielt im Fall einer Zwangsversteigerung eine entscheidende Rolle. Sie legt nämlich fest, welche Bank zuerst aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bedient wird. Für eine Bank an zweiter Stelle, also mit einer 1b-Hypothek, bedeutet das unter Umständen, dass sie bei einer Zwangsversteigerung nicht den kompletten Wert der noch ausstehenden Darlehenszahlungen erhält oder im schlimmsten Fall sogar ganz leer ausgeht. Für eine nachrangige Hypothek müssen Sie demnach fast immer höhere Zinsen zahlen, da die Bank ein höheres Risiko trägt.