Bei der Grundbucheinsicht werden wichtige, eine Immobilie oder ein Grundstück betreffende Informationen eingesehen. Diese sind im Grundbuch erfasst und können sich beispielsweise auf die Eigentümerschaft, eine Grundschuld oder Rechte wie das Wohnrecht oder das Nießbrauchrecht beziehen. Da es sich hierbei um sensible Daten handelt, die besonders geschützt werden müssen, kann nicht jede beliebige Person eine Grundbucheinsicht erhalten. Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, muss ein “berechtigtes Interesse” vorliegen. Wann dies der Fall ist und wie Sie eine Grundbucheinsicht erhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie kann ich das Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in welchem die wichtigsten Informationen zu einer Immobilie und ihrer Eigentümerschaft erfasst sind. Geführt wird ein Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt, weshalb eine Einsicht explizit beantragt werden muss. Die Abschrift, die bei dieser Einsicht ausgehändigt wird, nennt sich Grundbuchauszug.
Um eine Grundbucheinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse beziehungsweise ein uneingeschränkt berechtigtes Interesse vorliegen. Der Umfang des Einsichtsrechts wird danach ausgerichtet, worin das berechtigte Interesse für die Grundbucheinsicht liegt. So steht beispielsweise der Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchblattes, sodass keine weitere Einsichtsberechtigung für die Ermittlung des Eigentümers notwendig ist - vorausgesetzt es liegt kein uneingeschränkt berechtigtes Interesse vor.
Uneingeschränkt berechtigtes Interesse | Berechtigte Interesse |
- Eigentümer zum Nachweis des Eigentums
- Rechteinhaber im Grundbuch
| - Erben einer Immobilie
- Kaufinteressenten mit Kaufvertragsentwurf
- Banken bei Abschluss einer Baufinanzierung
- Vom Eigentümer bevollmächtigte Personen
- Gläubiger mit Vollstreckungstitel
- Mieter, die bestätigen möchten, dass der Vermieter tatsächlich der Immobilieneigentümer ist
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Die Grundbucheinsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt. Hierbei kann die Einsicht entweder schriftlich beantragt werden, sodass der Grundbuchauszug postalisch zugesandt wird, oder die Einsicht erfolgt persönlich vor Ort bei Vorzeigen des Personalausweises. Je nach Begründung des berechtigten Interesses sind zusätzliche Dokumente zum Nachweis erforderlich.
Kosten einer Grundbucheinsicht
Die bloße Einsicht in das Grundbuch ist kostenfrei. Häufig wird allerdings eine Abschrift aus dem Grundbuch benötigt, beispielsweise zum Nachweis bei der Bank. Der Preis dieser ist dann davon abhängig, ob die Abschrift beglaubigt sein muss oder nicht. Ein einfacher Auszug kostet bei Antragstellung unmittelbar über das Grundbuchamt 10 € und eine beglaubigte Ausführung 20 €. Alternativ kann die Abschrift auch über einen Notar oder einen externen Dienstleister angefragt werden. Letztere erheben üblicherweise eine zusätzliche Servicegebühr.
Kann die Grundbucheinsicht auch online erfolgen?
Ja, die Grundbücher aller deutschen Bundesländer sind mittlerweile digitalisiert und können in Form eines elektronischen Grundbuchs online eingesehen werden. Der Nachteil hierbei liegt jedoch in den deutlich höheren Kosten. Zur Einsicht fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr von 50 € für das Online-Portal an, sowie Kosten von 8 € je eingesehenem
Grundbuchblatt.