26. April 2022

Forward-Darlehen

Bleibt nach der Erstfinanzierung eine Restschuld übrig, muss in der Regel eine Anschlussfinanzierung her. Hier bietet sich unter Umständen ein Forward-Darlehen an, denn mit ihm lassen sich bis zu 60 Monate vor Ablauf der Erstfinanzierung die momentan günstigen Zinsen sichern. Wie das funktioniert und was es mit dem Forward-Darlehen genau auf sich hat? Wir erklären’s Ihnen. 

Forward-Darlehen – das erwartet Sie in diesem Artikel 

  • Begriffsklärung 
  • Für wen ist ein Forward-Darlehen geeignet 
  • Wie funktioniert ein Forward-Darlehen 
  • Echtes und unechtes Forward-Darlehen 
  • Prolongation oder Umschuldung mit Forward-Darlehen 
  • Forward-Periode und Forward-Zuschlag 
  • Was kostet ein Forward-Darlehen 
  • Kündigung eines Forward-Darlehens 
  • Zusammenfassung: Vorteile und Nachteile eines Forward-Darlehens 

Forward-Darlehen – was ist das? 

Ein Forward-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen, das Ihnen als DarlehensnehmerIn erst nach einer gewissen Vorlaufzeit (=Forwardzeit, Forward-Periode oder Forward-Phase) ausgezahlt wird. Dieser Zeitraum kann bis zu 60 Monate betragen. Sie schließen diese Form des Darlehens ab, um sich einen aktuell günstigen Zinssatz für die Zukunft zu sichern. Häufig kommt das Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen zur Anwendung, d.h. bei Darlehen, bei denen die Zinsfestschreibung in absehbarer Zeit ausläuft. Sie „erkaufen“ sich die Zinssicherheit des aktuell günstigen Zinssatzes für die Zukunft häufig über einen geringen Zinsaufschlag des Forwards-Darlehens. 

Forward-Darlehen – für wen ist es geeignet? 
Ein Forward-Darlehen bietet Ihnen langfristige Planungssicherheit bei Ihrer Baufinanzierung. Denn mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich bereits vor Ablauf der Zinsbindung einen festen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung. So bleibt Ihre Immobilienfinanzierung davon unberührt, wenn es zwischenzeitliche Schwankungen an den Zins- und Kreditmärkten gibt und Sie wissen schon frühzeitig Bescheid, welche Kosten Sie für Ihre Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung erwarten. Allerdings ist das Forward-Darlehen auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Schließlich kann keiner vorhersagen, wie sich die Zinsmärkte in Zukunft wirklich entwickeln. Generell können wir aber durchaus sagen, dass ein Forward-Darlehen eher für den sicherheitsbewussten Baufinanzierungs-Typ geeignet ist. 

Anschlusskredit frühzeitig planen 
Wenn Sie nach Ende der Zinsbindung Ihres Darlehens noch eine Restschuld bezahlen müssen, sollten Sie das Thema Anschlusskredit bereits frühzeitig angehen. So haben Sie ausreichend Zeit, um zu prüfen, welche Möglichkeiten zu Ihrer individuellen Situation passen. Ein guter Zeitpunkt, um mit den Recherchen und Angebotsvergleichen zu beginnen, liegt schon bei fünf Jahren vor Ablauf der Zinsbindungsfrist. 

Warum so früh? Aktuell ist der Zinsmarkt so günstig wie noch nie. Sie können durch niedrige Zinsen mehrere tausend Euro sparen. Ihr Trumpf: die neue Ausgangslage. Mit Ihrer Erstfinanzierung haben Sie durch regelmäßige Zahlungen Ihre Bonität unter Beweis gestellt. Und vielleicht hat sich auch an Ihrer persönlichen Situation etwas verändert, was sich positiv auf die Finanzierung auswirkt. Zum Beispiel ein höheres Gehalt. Ein weiterer Grund, frühzeitig zu planen: Sie haben genügend Zeit, um verschiedene Optionen durchzuspielen und sich zu Ihren Möglichkeiten beraten zu lassen. 

Anschlussfinanzierung fürs Haus mit gesicherten Zinsen 
Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Vertrags ein Angebot zur Kreditverlängerung vorzulegen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn noch eine Restschuld besteht. Aktuell können sich Kreditnehmer trotz steigender Zinsen immer noch über relativ gute Bedingungen an den Zins- und Kreditmärkten freuen (März 2022). Es lohnt sich daher, wenn Sie sich bereits deutlich vor dem Ablauf der Zinsbindung nach einem Forward-Darlehen erkundigen. So sichern Sie sich einen niedrigen Zinssatz für die notwendige Anschlussfinanzierung

Normalerweise beträgt die Zinsbindung für ein Darlehen zur Baufinanzierung fünf bis 15 Jahre. Bei Kreditverträgen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht. Zehn Jahre nach der Vollauszahlung können Sie dieses in Anspruch nehmen. Beachten Sie dabei, dass diese Frist aber erst nach der vollen Auszahlung Ihres Darlehens beginnt und dann noch eine sechsmonatige Kündigungsfrist erforderlich ist. 

Forward-Darlehen – das sind die Vorteile 
Langfristige Sicherheit für Ihre Baufinanzierung – folgende Vorteile bietet Ihnen ein Forward-Darlehen: 

  • Ein Forward-Darlehen lohnt sich besonders, wenn die Zinssätze niedrig sind und für die Zukunft mit steigenden Zinsen zu rechnen ist.  
  • Sie erhalten dann eine gute Berechnungsgrundlage für die nächsten Jahre. 
  • Sie verschaffen sich einen größeren Spielraum bei der Entscheidungsfindung, was Ihre Anschlussfinanzierung angeht.  
  • Sie können sich bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf Ihrer Erstfinanzierung für ein Forward-Darlehen entscheiden. 

Forward-Darlehen: echt oder unecht? 
Wenn Sie sich mit den Möglichkeiten eines Forward-Darlehens beschäftigen, werden Ihnen wahrscheinlich sehr bald diese beiden Begriffe unterkommen: 

  • Echtes Forward-Darlehen 
  • Unechtes Forward-Darlehen 

Wir klären im Folgenden, was es damit auf sich hat und worin die Unterschiede liegen. 

  • Echtes Forward-Darlehen: Eine Anschlussfinanzierung, bei der die Zinsbindung erst in der vertraglich festgelegten Zukunft beginnt (meist mit Ablauf der Erstfinanzierung), die Konditionen aber bereits jetzt fix festgelegt sind. 
  • Unechtes Forward-Darlehen: Eine Anschlussfinanzierung, bei der die neue Zinsbindung sofort mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beginnt, die Auszahlung der Darlehenssumme aber erst nach Ablauf der Erstfinanzierung erfolgt. 

Unterschiede zwischen echtem und unechtem Forward-Darlehen 
Wie oben bereits geschildert, beginnt die Zinsbindung bei einem echten und einem unechten Forward-Darlehen zu einem jeweils anderen Zeitpunkt. Beim unechten Forward-Darlehen nennt man die Zeit zwischen Vertragsabschluss (ab dem die Zinsbindung beginnt) und der Auszahlung des Darlehens bereitstellungszinsfreie Zeit. Die Banken können individuell entscheiden, wie lange der Zeitraum der bereitstellungszinsfreien Zeit ist und ob dieser Zeitraum eventuell nochmals verlängert werden kann.  

Für Sie als Kreditnehmer kann der Unterschied zwischen echtem und unechtem Forward-Darlehen einen großen Unterschied bedeuten. Das wollen wir anhand der folgenden Beispiele verdeutlichen – hier gehen wir von einer gewünschten Zinsbindung von 10 Jahren und von einer Forward-Periode von 3 Jahren aus: 

Echtes Forward-Darlehen Schritt für Schritt: 

  • März 2022: Abschluss des Forward-Darlehens 
  • März 2022 bis März 2025: Forward-Periode – keine Gebühren oder Kosten für die Bereitstellung des Forward-Darlehens 
  • März 2025: Auszahlung der Darlehenssumme und Beginn der 10-jährigen Zinsbindung 
  • März 2035: Ende der Zinsbindung 

Unechtes Forward-Darlehen Schritt für Schritt: 

  • März 2022: Abschluss des Forward-Darlehens und Beginn der 10-jährigen Zinsbindung 
  • März 2022 bis März 2025: Forward-Periode – keine Gebühren oder Kosten für die Bereitstellung des Forward-Darlehens 
  • März 2025: Auszahlung der Darlehenssumme 
  • März 2032: Ende der Zinsbindung 

Beim unechten Forward-Darlehen endet die Zinsbindung in unserem Beispiel also 3 Jahre früher als beim echten Forward-Darlehen. Hier könnte Ihnen wertvolle Zinssicherheit und damit günstigere Zinsen entgehen. Wenn Sie also die Angebote von verschiedenen Forward-Darlehen vergleichen, sollten Sie immer besonders darauf achten, ob es sich um ein echtes oder um ein unechtes Forward-Darlehen handelt.  

Anschlussfinanzierung per Forward-Darlehen – was müssen Sie beachten? 
Grundsätzlich können Sie das Forward-Darlehen für alle Baufinanzierungszwecke einsetzen. Beachten Sie aber, dass einige Kreditinstitute besondere Auflagen haben, was die Fristen und den Betrag angehen. In der Regel vergeben die meisten Banken ein Forward-Darlehen für Ihre Anschlussfinanzierung, wenn das Datum für den Ablauf der Zinsbindung Ihrer Erstfinanzierung in den nächsten 36 bis 48 Monaten liegt. Sollten Sie ein solches Angebot für ein Forward-Darlehen in Anspruch nehmen, werden allerdings Forward-Aufschläge fällig, die Ihre Kreditkosten erhöhen.  

Banken sind relativ frei bei der Gestaltung dieser Aufschläge, das heißt sie fallen je nach Bank anders aus. Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter lohnt sich also. Schließlich müssen Sie sich nicht auf das Kreditinstitut beschränken, über das Ihre Erstfinanzierung abgewickelt wird. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, auch zu einer anderen Bank zu wechseln, die Ihnen bessere Konditionen bietet. Vor diesem Hintergrund – mit der Anschlussfinanzierung die Bank wechseln oder bei der gleichen Bank verlängern – beleuchten wir diese Möglichkeiten im Folgenden etwas ausführlicher. 

Anschlussfinanzierung fürs Haus: Prolongation oder Umschuldung? 
Ob Sie sich als Kreditnehmer bei Ihrer Anschlussfinanzierung für eine Prolongation oder für eine Umschuldung, für ein Forward-Darlehen oder für eine andere Ausprägung der Anschlussfinanzierung entscheiden, hängt von mehreren Parametern ab. Ausschlaggebend ist zunächst die aktuelle Zinslage am Finanzmarkt. Sind die Zinsen besonders niedrig und ist keine nennenswerte Veränderung zu erwarten, ist sicherlich die Prolongation die einfachste Ausprägung einer Anschlussfinanzierung. Wird hingegen ein kurz- bis mittelfristiger Anstieg der Immobilienzinsen erwartet, sollten Sie sich mit einem Forward-Darlehen langfristig diesen Niedrigzins sichern. Zudem sollte bei einer niedrigen Zinslage eine lange Zinsbindung bei der anstehenden Anschlussfinanzierung angestrebt werden. 

Anschlussfinanzierung mit Prolongation 
Eigentlich ließe sich das Wort Prolongation durch Verlängerung ersetzen. Denn nichts anderes bedeutet es. Bei einer Prolongation verlängern Sie den laufenden Darlehensvertrag mit Ihrer jetzigen Bank. Der Vorteil dieser Variante: ein geringer Aufwand. Wenn Sie mit dem Angebot Ihres bisherigen Darlehensgebers einverstanden sind, können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach weiterführen. So zahlen Sie keine Kosten für den Wechsel zu einer anderen Bank. Und auch Ihre Bonität wird nicht noch einmal geprüft. Schließlich haben Sie Ihrer Bank bereits bewiesen, dass Sie zahlungsfähig sind. 

Was sich ändert: die Zinsvereinbarung. Die wird nämlich neu festgelegt. Der Darlehensvertrag mit seinen Bedingungen bleibt aber bestehen. Ihr bisheriger Partner ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, zu welchen neuen Zinsbedingungen das Darlehen verlängert wird. Spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung muss Ihre Bank Ihnen die Konditionen nennen. Ob Sie diese aber akzeptieren, liegt ganz bei Ihnen. Mit Ende der Zinsbindungsfrist endet nämlich auch die Bindung an das Kreditinstitut. Sie können also auch andere Angebote einholen und – gegen eine geringe Gebühr – zu einer anderen Bank wechseln. 

Anschlusskredit mit Umschuldung 
Bei einer Umschuldung wechseln Sie für Ihre Anschlussfinanzierung das Kreditinstitut. Viele Darlehensnehmer schrecken vor diesem Schritt zurück: Sie fürchten, dass die Umschuldung einen hohen Aufwand nach sich zieht. Die Bonitätsprüfung findet erneut statt, die Eintragung im Grundbuch muss geändert werden und eventuell wird die Immobilie noch einmal neu bewertet. Außerdem fallen Kosten für die Grundbuchumschreibung, den Notar und das Amtsgericht an. Davon sollten Sie sich aber nicht verunsichern lassen. Denn meist kümmert sich die neue Bank um die Details, der Darlehensnehmer muss nur für die Gebühren aufkommen. 

In aller Regel lohnt sich der Blick zu anderen Anbietern. Nicht selten sind die angebotenen Zinsen und die möglichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Option auf Sondertilgungen, deutlich attraktiver. Schon sehr geringe Zinsunterschiede bringen Ihnen erhebliche Vorteile, zumal diese ja für viele Jahre gelten. So rechnet sich die Umschuldung für die meisten Darlehensnehmer – trotz der Kosten von einigen hundert Euro, die für den Bankenwechsel anfallen. Wenn Sie noch während der Zinsbindungsfrist darüber nachdenken den Darlehensgeber zu wechseln, können Sie das bestehende Darlehen auch vorzeitig ablösen. Das ist allerdings mit recht hohen Kosten verbunden, da eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Deshalb ist eine Umschuldung zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht sinnvoll. 

Anders, wenn seit der Vollauszahlung Ihres Darlehens bereits zehn Jahre vergangen sind. Dann können Sie laut Gesetz nämlich den Darlehensgeber wechseln. Und das, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Nutzen Sie das Sparpotenzial, das Ihnen eine Umschuldung bietet. 

Forward-Darlehen mit Prolongation oder Umschuldung 
Prolongation oder Umschuldung:
Auch wenn Sie sich für ein Forward-Darlehen entscheiden, haben Sie die Wahl. Denn bis auf die Besonderheit der frühen Zinssicherung ist das Forward-Darlehen ein klassisches Annuitätendarlehen. Frühestens sechs bis zwölf Monate vor Zinsbindungsende kann eine Anschlussfinanzierung zu aktuellen Konditionen abgeschlossen werden. Anders beim Forward-Darlehen: Hier beträgt die Vorlaufzeit bis zu 60 Monate. Sie können also schon früh aktiv werden und ein Zinstief für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen – unabhängig davon, ob Sie den Darlehensvertrag mit Ihrem Darlehensgeber verlängern oder zu einem neuen Finanzierungspartner wechseln möchten. 

Forward-Darlehen – was bedeuten Forward-Periode und Forward-Zuschlag? 
Die Besonderheit eines Forward-Darlehens ist die sogenannte zinsfreie Vorlaufzeit, die sogenannte Forward-Periode oder auch Forward-Phase. Bei einem normalen Kredit werden bereits innerhalb der ersten sechs oder zwölf Monate nach der Zusage des Darlehen Bereitstellungszinsen fällig. Beim Forward-Darlehen ist dies nicht der Fall, denn der Kredit wird erst nach Zinsablauf des bestehenden Darlehens ausgezahlt.  

Dafür wird bei einem Forward-Darlehen aber der sogenannte Forward-Zuschlag fällig. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der vereinbarten Frist bis zur Auszahlung und von der aktuellen Zinsentwicklung am Markt ab. An den Zinsmärkten werden steigende Zinssätze erwartet? Dann kann dies ebenfalls die Kosten für ein Forward-Darlehen erhöhen. Als Faustregel gilt: Je geringer die Vorlaufzeit bis zur Auszahlung des Kredits, desto geringer ist der festgeschriebene Zinssatz des Forward-Darlehens. Grundsätzlich ist der Zinssatz bei einem Forward-Darlehen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. 

Forward-Darlehen – was kostet es? 
Für Sie als Kreditnehmer hat ein Forward-Darlehen den großen Vorteil, dass Sie sich für Ihre Anschlussfinanzierung bereits weit im Voraus die derzeit günstigen Zinsen sichern können. Für Ihre Bank kann das natürlich ein Risiko sein. Denn steigen die Zinsen in der Zeit zwischen dem Abschluss Ihres Forward-Darlehens und dem vereinbarten Beginn, würden der Bank Zinseinnahmen entgehen. Dieses Risiko sichert sich die Bank über den Zinsaufschlag Ihres Forward-Darlehens ab. Hierbei gilt: Je länger die Forward-Periode, desto höher ist in der Regel auch der Zinsaufschlag. Hier gilt es also für Sie abzuwägen, ob Sie mit einer größeren Zinssteigerung in den Jahren Ihrer Anschlussfinanzierung rechnen und diesen Zinsaufschlag dafür in Kauf nehmen. 

Forward-Darlehen – was beeinflusst den Zinsaufschlag? 
Wie eben bereits beschrieben, bestimmt die Länge der Forward-Periode die Höhe des Zinsaufschlags. Doch warum ist das so? Um das besser zu verstehen, schauen wir uns Schritt für Schritt an, wie die Bank Ihr Forward-Darlehen finanziert: 

1. Sie beantragen ein Forward-Darlehen bei Ihrer Bank. 

2. Ihre Bank muss das Darlehen refinanzieren und nimmt dafür meist ebenfalls einen Kredit auf. 

3. Während der Forward-Periode ruht das Geld allerdings. 

4. Die Bank kann die Kreditsumme für die Dauer der Forward-Periode ihrerseits anlegen. 

5. Die Zinsen sind für solch kurzfristige Anlagen allerdings niedriger als für langfristige Anlagen. 

6. Die Bank würde hier also einen Zins-Verlust erleiden. 

7. Dies kalkuliert die Bank in die Höhe des Zins-Aufschlags ein. 

Der Zinsaufschlag hängt meistens noch von weiteren Faktoren ab. Diese sind zum Beispiel: 

  • Die aktuelle Marktlage 
  • Die aktuelle Einschätzung des Marktes 
  • Die Stimmung auf dem Markt 
  • Angebot und Nachfrage nach Forward-Darlehen 

Forward-Darlehen – auch die Grundschuld-Änderung kostet 
Haben Sie sich bei Ihrem Anschlusskredit für eine Umschuldung entschieden – das heißt, Sie wechseln den Kreditgeber –, muss die Grundschuld in der Grundbucheintragung entsprechend geändert werden. Hierfür kommen Gebühren von einigen Hundert Euro auf Sie zu. Dieses Geld lässt sich durch ein besseres Angebot Ihrer Anschlussfinanzierung schnell wieder reinholen. Zudem werben viele Banken damit, die Kosten für die Grundbuchänderung für Neukunden zu übernehmen. 

Anschlusskredit per Forward-Darlehen ist verbindlich 
Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um einen verbindlichen Vertrag. Wenn Sie ein Forward-Darlehen als Anschlusskredit in Anspruch nehmen, müssen Sie dieses also auch zwingend abnehmen – Ausnahmen gibt es hier nur sehr selten. Die Bank stellt Ihnen dann eine entsprechende Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung. Diese Strafgebühr ist in den meisten Fällen so hoch, dass sich ein Wechsel zu einer anderen, günstigeren Finanzierung nicht lohnt. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie das Forward-Darlehen wirklich wollen, bevor Sie diese spezielle Darlehensform in Anspruch nehmen. Denn beachten Sie: Zwischen Abschluss und Beginn Ihres Forward-Darlehens kann eine lange Zeit liegen. In dieser Forward-Periode können sich beispielsweise Ihre Familiensituation, Ihr Job, Ihr Gehalt oder andere finanzielle Umstände ändern.  

Forward-Darlehen kündigen: die Nichtabnahmeentschädigung 
Kündigen Sie ein bereits vereinbartes Forward-Darlehen, ist die Bank berechtigt Ihnen eine Nichtabnahmeentschädigung zu berechnen. Deren Ermittlung ist überaus kompliziert und in einigen Teilen recht intransparent – zur Überprüfung, ob die Strafgebühr angemessen ist, sollten Sie daher in jedem Fall einen Experten hinzuziehen. Die Bank berechnet die Nichtabnahmeentschädigung so: 

Der Schaden der Bank ist die Differenz zwischen den entgangenen Zinszahlungen des Kreditnehmers und einem möglichen Zinsertrag, wenn die Kreditsumme in Hypothekenpfandbriefen angelegt worden wäre. Hier reicht bereits die hypothetische Annahme der Anlage – die Bank muss die Summe nicht tatsächlich in Hypothekenpfandbriefen anlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2000.  

Die Bank muss allerdings von der Schadensumme Verwaltungs- und Risikokosten abziehen, da das Darlehen ja nicht in Anspruch genommen wurde und somit auch kein Verwaltungsaufwand entstand. Die Bank bewertet zudem jeden Fall individuell, zum Beispiel anhand des persönlichen Risikos eines Zahlungsausfalls. Auch die Möglichkeit der Kündigung nach 10 Jahren Laufzeit des Forward-Darlehens zieht die Bank in ihre Berechnungen mit ein. Falls im Forwarddarlehen eine Option zur Sondertilgung vereinbart wurde, wird diese auch berücksichtigt. 

Forward-Darlehen kündigen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung 
Eine weitere Möglichkeit, ein bereits abgeschlossenes Forward-Darlehen wieder zu kündigen und dabei die Nichtabnahmeentschädigung zu umgehen, besteht dann, wenn der Vertrag Fehler aufweist. Die besten Chancen bietet hierbei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In dieser Widerrufsbelehrung muss die Bank den Kreditnehmer über seine Rechte informieren, den Kredit zu widerrufen. Generell haben Verbraucher nämlich bei jeder Form eines Kredits – und dazu zählt ja auch das Baudarlehen – ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ist die Widerrufsbelehrung allerdings fehlerhaft und somit nichtig, tritt diese 14-tägige Frist nie in Kraft. Das heißt wiederum, dass der Kreditnehmer den Kredit jederzeit ohne Strafgebühr wieder kündigen dürfte.  

Für Altverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist die Frist zum Widerruf wegen falscher Widerrufsklausel am 21. Juni 2016 verstrichen. Für Neuverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, besteht weiterhin die Möglichkeit zum Widerruf, wenn die Klauseln im Vertrag ungültig sind. Die meisten Banken haben diese Klausel allerdings mittlerweile rechtskonform angepasst. Die Chance auf einen vorzeitigen, strafgebührfreien Ausstieg aus dem Kredit dürfte daher mittlerweile sehr gering sein. Sollten Sie erwägen, Ihr Forward-Darlehen aufgrund einer Ihrer Meinung nach fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu kündigen, sollten Sie in jedem Fall vorher einen Experten hinzuziehen. 

Forward-Darlehen kündigen nach 10 Jahren Laufzeit 
Jede Art der Baufinanzierung darf grundsätzlich vom Kreditnehmer nach zehn Jahren Laufzeit gekündigt werden. Das gilt auch, wenn die Zinsbindung für einen längeren Zeitraum als zehn Jahre vereinbart war. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei sechs Monate. Das gilt natürlich auch für ein Forward-Darlehen. Allerdings ergibt sich hier aufgrund der Forward-Periode eine Besonderheit. Hier spielt es eine Rolle, ob das Forward-Darlehen als Prolongation oder als Umschuldung aufgenommen wurde. 

  • Prolongation: Die Anschlussfinanzierung erfolgt beim selben Anbieter, der auch schon die Erstfinanzierung übernommen hat. Hier beginnt die Frist von zehn Jahren, bis das Forward-Darlehen ordentlich gekündigt werden kann, bereits mit der Unterzeichnung des Vertrags. Die Forward-Periode zählt also mit bei der 10-Jahres-Frist. 
  • Umschuldung: Die Anschlussfinanzierung erfolgt bei einem anderen Anbieter als die Erstfinanzierung. Hier beginnt die Frist von zehn Jahren, bis das Forward-Darlehen ordentlich gekündigt werden kann, erst mit der Auszahlung der Darlehenssumme an den Kreditnehmer. Die Forward-Periode zählt also nicht mit bei der 10-Jahres-Frist. 

Diese Entscheidung zur ordentlichen Kündigungsmöglichkeit von Forward-Darlehen hat das Landgericht Bochum im Jahr 2015 gefällt. 

Zusammenfassung: Vorteile und Nachteile des Forward-Darlehens 
Wir haben gesehen: Ob sich ein Forward-Darlehen lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Entscheidung für oder wider ein Forward-Darlehen sollte daher immer sorgfältig abgewogen werden. In jedem Fall sollten Sie sich auch fachkundig und unabhängig beraten lassen. Hier zeigen wir Ihnen noch einmal zusammenfassend und in aller Kürze die Vorteile und die Nachteile eines Forward-Darlehens: 

Vorteile: 

  • Niedrige Zinsen von morgen schon heute frühzeitig sichern 
  • Großes Sparpotential bei später steigenden Zinsen 
  • Hohe Planungssicherheit bereits lange vor Ablauf der Erstfinanzierung 
  • In der Forward-Periode keine Bereitstellungskosten 

Nachteile: 

  • Im Vergleich zu normalem Annuitätendarlehen teurer durch den Zinsaufschlag 
  • Ist diese sehr frühzeitige Anschlussfinanzierung einmal vereinbart, ist sie kaum wieder umkehrbar 
  • Festlegung auf Zinssatz und Laufzeit sehr lange im Voraus 
  • Bei später fallenden Zinsen entstehen hohe, unnötige Kosten 
Übersicht