Einheitswert Grundstück: Berechnung der Grundsteuer & Einheitswertbescheid
Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Einheitswert?
Wie fließt der Einheitswert einer Immobilie in die Grundsteuer ein?
Wie wird der Einheitswert berechnet?
Einheitswertbescheid vom Finanzamt
Einheitswert ab 2025 – Kritik am Einheitswert führt zu Verfassungsklage
Einheitswert Immobilie und Verkehrswert Immobilie – worin liegt der Unterschied? Welche Informationen benötigt das Finanzamt zur Erstellung eines Einheitswertbescheids?
Was ist der Einheitswert?
Der Einheitswert ist eine wichtige Größe für Immobilienbesitzer. Er wird vom zuständigen Finanzamt sowohl für private als auch für gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Häuser und Grundstücke ermittelt. Das Finanzamt verwendet diese Kennzahl in Kombination mit der Grundsteuermesszahl und dem Grundsteuerhebesatz, um die Höhe der Grundsteuer zu ermitteln. Die Finanzbehörde berechnet den Einheitswert, wenn …
- … ein Grundstück erstmalig besteuert wird.
- … ein Grundstück neu aufgeteilt wird.
- … auf einem Grundstück ein neues Haus gebaut wird.
- … ein vorhandenes Gebäude grundlegend verändert wird.
… Wohnungseigentum gegründet wird.
Was ist der Einheitswertbescheid?
Wie fließt der Einheitswert einer Immobilie in die Grundsteuer ein?
Für die Berechnung der Grundsteuer sind folgende drei Faktoren ausschlaggebend:
- Einheitswert als Bemessungsgrundlage
- Grundsteuermesszahl – Promillezahl, abhängig von der Art des Gebäudes bzw. Grundstücks, Größe der Gemeinde, Lage in alten oder neuen Bundesländern, Altbau oder Neubau
- Hebesatz – von der Kommune festgelegter prozentualer Vervielfältiger
Ein Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen:
Der Einheitswert einer kleinen Eigentumswohnung in Stuttgart liegt bei 250.000 Euro. Die Grundsteuermesszahl beträgt 3,5 Promille und der Hebesatz für Stuttgart 520 Prozent.
Daraus ergibt sich:
Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 250.000 Euro) = 875 Euro
Jahresgrundsteuer (875 Euro x 520 %) = 4.550 Euro
Wie wird der Einheitswert berechnet?
Das Finanzamt kann zwei verschiedene Verfahren anwenden, um den Einheitswert zu berechnen: das Ertragswertverfahren für Miet- und Eigentumswohnungen, gemischt genutzte Grundstücke sowie für Geschäftsgrundstücke wie Ein- und Zweifamilienhäuser. Oder das Sachwertverfahren für Immobilien, zu denen keine Daten zur Rohmiete vorliegen.
Das Ertragswertverfahren wird am häufigsten vom Finanzamt angewendet. Bei diesem Verfahren wird die erzielbare Jahresrohmiete ermittelt und mit gesetzlich vorgegebenen Vervielfältigern multipliziert. Bei der Jahresrohmiete orientiert sich das Finanzamt am Stand des Stichtags von 1935 oder 1964, je nach Bundesland. Wenn nötig, werden zusätzlich noch wertsteigernde oder -mindernde Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Bei selbstgenutzten Immobilien zieht das Finanzamt dann noch die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung des Ertragswerts heran.
Ist die Jahresrohmiete unbekannt, wird in der Regel das Sachwertverfahren angewandt. Dieser ergibt sich aus der Summe von Bodenwert und Bauwert.
Kritik an der Berechnung des Einheitswerts
Einheitswertbescheid vom Finanzamt
Einspruch erheben gegen den Einheitswertbescheid – geht das?
Einheitswert ab 2025 – Kritik am Einheitswert führt zu Verfassungsklage
Laut Gesetz sollen alle Einheitswerte in Deutschland alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden. In den alten Bundesländern ist diese Prüfung des Einheitswerts jedoch nur ein einziges Mal erfolgt, und zwar 1964. Daher kann es durchaus sein, dass für ein neu gebautes Haus ein deutlich höherer Einheitswert festgesetzt wird als für ein vergleichbares, älteres Haus in der Nachbarschaft. Diese Ungleichheit führte zur Verfassungsklage und im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Das von der Politik beschlossene neue Modell der Grundsteuer soll Anfang 2025 in Kraft treten und statt bisher 20 Grundlagenfaktoren nur noch fünf berücksichtigen:
- Größe des Grundstücks
- Immobilienalter
- Art der Immobilie
- Bodenrichtwert
- Nettokaltmiete