Disagio
Ein Disagio, auch Abgeld genannt, stellt eine Zinsvorauszahlung an den Darlehensgeber dar, die bei Auszahlung des Darlehens sofort einbehalten wird. Denn bereits bei der Auszahlung des Kreditbetrags behält die Bank den Betrag der Nettokreditsumme ein, um diesen zur Tilgung der Kreditkosten zu nutzen. Der Darlehensnehmer bekommt somit weniger Geld ausgezahlt als er als Darlehen aufgenommen hat.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einem Disagio wird eine geringere Kreditsumme an den Darlehensnehmer ausgezahlt, weil ein Teil der zu zahlenden Kreditkosten bereits zu Beginn getilgt wird.
- Mit einem Disagio können die Gesamtkosten eines Kredits reduziert werden.
- Ob ein Disagio sich lohnt, hängt vom Angebot und der individuellen finanziellen Situation ab.
Weshalb wird ein Disagio angewendet?
Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz gezahlt werden muss. Ein Teil der anfallenden Kreditkosten kann dadurch schon zu Beginn an die Bank gezahlt werden. Da mit einem Disagio bereits ein Großteil der eigentlichen Zinsen beglichen wurde, bewirkt es somit, dass die Zinszahlungen während der Laufzeit des Kredites geringer ausfallen. Insgesamt fällt so die Höhe der Kreditrate, also der Tilgungsanteil + Zinsanteil, niedriger aus.
Das sind die Vor- und Nachteile eines Disagios:
Vorteile:
- Mögliche Steuervorteile
- Für zu zahlende Raten besteht ein geringer Nominalzinssatz
Nachteile:
- Der vorgenommene Abzug muss praktisch unmittelbar gezahlt werden
- Der Effektivzins ist häufig höher als bei Krediten ohne Disagio
Wann wird ein Disagio angewendet?
Zum einen kann von einem Disagio profitiert werden, wenn der Darlehensnehmer nicht sicher ist, ob sein Einkommen in Zukunft ausreicht, um die Rate mit einem höheren Zinsanteil ausgleichen zu können. Zum anderen kommt das Disagio infrage, wenn der Kreditnehmer in einem Jahr besonders hohe Einkünfte hat. Wird in diesem Jahr das Darlehen mit Disagio vereinbart, kann die Zinsvorauszahlung oft steuerlich geltend gemacht werden.
Die Vereinbarung eines Disagios ist in der Regel dann besonders sinnvoll, wenn der Betrag steuerlich abgesetzt werden kann. Dies ist bei Immobilienkrediten nur dann der Fall, wenn die Immobilie fremdvermietet oder gewerblich genutzt wird. Bei eigengenutzten Immobilien gibt es seit 1996 durch das Disagio keinen Steuervorteil mehr. Für Selbstnutzer hat das Disagio somit keinerlei steuerliche Auswirkungen.
Disagio – wie wird es berechnet?
Da das Disagio die Differenz zwischen der Darlehenssumme und dem ausgezahlten Betrag in Prozent bezeichnet, ist es recht simpel zu berechnen. Es folgt ein Beispiel für die Berechnung des Disagios.
Darlehensbetrag | 200.000 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 190.000 € (= 200.000 abzgl. 5 %) |
Sollte der Darlehensnehmer im obigen Beispiel jedoch trotz Disagios einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 200.000 € benötigen, so muss er einen entsprechend höheren Darlehensbetrag beantragen:
Darlehensbetrag | 210.526 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 200.000 € (= 210.526 abzgl. 5 %) |
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei einem Disagio
Die Rückzahlung des Disagios
Wenn es zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung kommt, sind in Bezug auf die anteilige Rückzahlung des Disagios an den Kreditnehmer zwei Sachverhalte zu unterscheiden.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gelten diese Sachverhalte für die Rückzahlung des Disagios:
- Der Kreditnehmer hat in folgendem Fall einen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Abgeldes: Die Darlehenslaufzeit ist auf über zehn Jahre ausgelegt und der Kreditnehmer macht vom Kündigungsrecht zum Ende des zehnten Jahres Gebrauch.
- Ist der Darlehensnehmer den Pflichten aus dem Vertrag nicht nachgekommen, besteht kein Anspruch, da die Bank den Kredit einseitig fällig stellt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Disagio und einem Agio?
Ein Agio ist das Gegenteil des Disagios bzw. Damnums. Es definiert sich somit nicht als Abschlag, sondern als Aufschlag auf den Nennwert. In der Regel wird dieser Aufschlag in Prozent angegeben. Wenn Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen neu auf den Markt gebracht werden, ist ein Aufgeld gebräuchlich. Dann wird von einer Neuemission gesprochen. Auch bei Fonds wird üblicherweise für den Erwerb von Fondsanteilen ein Ausgabeaufschlag erhoben.
Darlehensbetrag | 200.000 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 190.000 € (= 200.000 abzgl. 5 %) |
Sollte der Darlehensnehmer im obigen Beispiel jedoch trotz Disagios einen Auszahlungsbetrag von 200.000 € benötigen, so muss er einen entsprechend höheren Darlehensbetrag beantragen:
Darlehensbetrag | 210.526 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 200.000 € (= 210.526 abzgl. 5 %) Übersicht |