Abtretung
Unter „Abtretung“ ist die vertragliche Übertragung von Forderungen und Rechten von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) zu verstehen. Sie wird synonym auch Zession genannt.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abtretung möglich?
- Bestehen einer Forderung
- Abtretbarkeit der Forderung
- Einigung zwischen Zedent und Zessionar über die Übertragung der Forderungen
- Gläubiger muss tatsächlich Forderungsinhaber sein, um zur Abtretung berechtigt zu sein
Möglichkeiten der Abtretung in der Immobilienbranche
Im Bereich der Immobilienfinanzierung sind unterschiedliche Abtretungsmöglichkeiten denkbar: die Abtretung der Grundschuld, die Abtretung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung oder die Abtretung der Auszahlung aus einem Bausparvertrag.
Abtretung einer Grundschuld
Darlehensgeber fordern in der Regel eine Absicherung ihrer Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Ändert sich der Darlehensgeber z.B. wenn ein Darlehen auf einen anderen Darlehensgeber umgeschuldet wird, dann muss die bestehende Grundschuld an den neuen Darlehensgeber übertragen werden. Entweder wird nun die bestehende Grundschuld gelöscht und neu eingetragen, oder es wird eine Grundschuldabtretung von dem einen auf den anderen Darlehensgeber vorgenommen. Die Grundschuldabtretung ist die kostengünstigere Variante. Es kann sowohl die gesamte Grundschuld, als auch nur ein Teil der Grundschulden (=Teilabtretung) abgetreten werden.
Abtretung der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung
In diesem Fall tritt der Darlehensnehmer seinen Anspruch auf Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber ab. Diese Form der Abtretung kommt häufig in Verbindung mit einem Festdarlehen zur Anwendung. Der Darlehensnehmer zahlt an den Darlehensgeber über die Laufzeit nur die vereinbarten Zinsen. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in einer Summe über die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung.
Die Abtretung der Rückkaufswerte einer Lebensversicherung kann außerdem eine Maßnahme sein, um bei der Kreditvergabe für die Baufinanzierung mehr Eigenkapital geltend zu machen. Dies kann ein Mittel sein, um besserer Finanzierungsangebote mit attraktiven Konditionen zu erhalten.
Abtretung der Auszahlung aus einem Bausparvertrag
In diesem Fall tritt der Darlehensnehmer seinen Anspruch auf Auszahlung eines zuteilungsreifen Bausparvertrages an den Darlehensgeber ab. Wie im obigen Fall der Kapitallebensversicherung kommt diese Form der Abtretung häufig in Zusammenhang mit einem Festdarlehen zur Anwendung.
Auch die Abtretung eines Investmentfonds ist im Rahmen einer Immobilienfinanzierung möglich.