Was ist ein Nachrangdarlehen bzw. eine Nachrangfinanzierung?
Banken verlangen Sicherheiten
Wann immer eine Bank ein Darlehen vergibt, will sie dafür eine entsprechende Sicherheit. Bei einer Baufinanzierung wird die Bank daher als Gläubiger mit einer Grundschuld in Höhe der Finanzierungssumme ins Grundbuch eingetragen. Damit erhält die Bank das Recht, die Immobile zu verwerten, falls der Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird. In den allermeisten Fällen würde die Bank die Immobilie dann zwangsversteigern.
Nachrangige Sicherheit für ein zweites Darlehen
Wird neben dieser ersten, noch laufenden Finanzierung ein zusätzliches Darlehen benötigt, verlangt auch die zweite Bank eine Sicherheit. In diesem Fall wird diese Bank hinter der ersten Bank nachrangig im Grundbuch eingetragen – daher die Bezeichnungen Nachrangfinanzierung oder Nachrangdarlehen.
Welche Auswirkungen hat eine Nachrangfinanzierung?
Wird der Darlehensnehmer zahlungsunfähig, darf zunächst die erste Bank ihr dringliches Verwertungsrecht ausüben. Für die zweite Bank ist es demnach nicht sicher, dass beispielsweise nach einer Zwangsversteigerung noch etwas für sie übrig bleibt. Aus diesem Grund verlangen Banken für Nachrangdarlehen meist höhere Zinsen als für Erstfinanzierungen – so gleichen sie die größere Unsicherheit aus.
Besonderheiten bei Nachrangdarlehen
Bei Nachrangdarlehen sind bestimmte Regeln zu beachten. Zum einen darf die Vorlast nicht höher sein, als die, die nachrangig aufgenommen werden soll. Zum anderen dürfen die Restschuld aus der ersten Finanzierung und die neue Kreditsumme aus der zweiten Finanzierung den Beleihungsauslauf von 80 Prozent nicht überschreiten. Der Beleihungsauslauf gibt das Verhältnis zwischen dem Wert der Immobilie und der Höhe sämtlicher Kredite an, mit denen die Immobilie belastet ist.