9. Januar 2021 Baufinanzierung

Was ist die Grundschuldabtretung?

Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist einer Baufinanzierung werden die Wenigsten ihre Schuld vollständig getilgt haben. Schon einige Zeit vorher sollte man sich deshalb Gedanken über eine Anschlussfinanzierung machen. Hier kommt auch die Grundschuldabtretung ins Spiel.

Grundsätzlich haben Kreditnehmer zwei Möglichkeiten nach Ablauf ihrer Erstfinanzierung: eine Verlängerung (Prolongation) bei Ihrer bisherigen Bank oder einen Bankenwechsel (Umschuldung). Bei dieser Entscheidung helfen Ihnen unsere Berater übrigens gerne und holen für Sie maßgeschneiderte Angebote unserer Partnerbanken ein. In den allermeisten Fällen stellt sich heraus, dass sich der Wechsel zu einer anderen Bank lohnt. 

Die neue Bank benötigt allerdings, wie das bisherige Finanzinstitut auch, eine Kreditsicherheit in Form einer Grundschuld. Anstatt die Grundschuld nun bei der bisherigen Bank zu löschen und entsprechend beim neuen Finanzierungspartner wieder einzutragen, ist es deutlich kostengünstiger, die Grundschuldabtretung in Anspruch zu nehmen. Durch sie kann die bisherige Grundschuld einfach auf die neue Bank übertragen werden und es entstehen keine Kosten für eine erneute Grundschuldeintragung. 

Für Sie als Kreditnehmer ist die Grundschuldabtretung nicht nur kostengünstig, sondern auch überaus einfach. Sie informieren lediglich Ihre neue Bank über den Wunsch der Grundschuldabtretung, reichen alle nötigen Unterlagen ein und die Bank übernimmt den Rest. Beim Zusammenstellen der Unterlagen helfen wir Ihnen übrigens auch sehr gerne. Die Grundschuldabtretung ist dann in wenigen Tagen erledigt – ohne, dass Sie dafür einen Notar aufsuchen müssen. Die notarielle Beglaubigung regeln die Banken unter sich. 

Eine Variante der Grundschuldabtretung ist die Teilabtretung. Da der Kredit zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung meist bereits zu einem Teil getilgt ist, wird auch die Grundschuld nicht mehr in der vollen, ursprünglichen Höhe benötigt. Mit der Teilabtretung wird die Grundschuld aufgeteilt und die neue Bank erhält eine Sicherheit, die sich auf den notwendigen Betrag beschränkt. Der nicht mehr benötigte Teil der Grundschuld lässt sich unkompliziert löschen. 

Wichtig: Eine Grundschuldabtretung sollte immer im Vorfeld abgeklärt werden, da sich Banken nicht darauf einlassen müssen. Außerdem ist ein Blick in den Sicherungsvertrag nötig. Wurde dort ein Abtretungsausschluss vereinbart, erweist sich das Verfahren als etwas komplizierter. In diesem Fall müsste der Kreditnehmer einer Grundschuldabtretung zustimmen und dies auch notariell beglaubigen lassen. Somit fielen die Kosten dann geringfügig höher aus und es stünde ein Notartermin an.

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