Wann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bevor der Darlehensbetrag allerdings ausgezahlt wird, muss der Bausparvertrag zuteilungsreif sein. Hier erfahren Sie, was es mit der Zuteilungsreife auf sich hat, wie der Vertrag die Zuteilungsreife erreicht und welche Optionen Sie dann haben.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
- Vertragsabschluss
- Sparphase, in welche Geld eingezahlt wird
- Zuteilungsreife wird erreicht
- Darlehensphase
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
Es gibt verschiedene Szenarien, in welchen die Zuteilungsreife erreicht werden kann. Es muss mindestens einer der folgenden Fälle eintreten, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird:
- Mindestlaufzeit eingehalten
- Mindestsumme gespart
- Bewertungszahl erreicht
Grundsätzlich gilt: Bevor der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, muss die Mindestlaufzeit in jedem Fall erreicht sein. Das heißt, dass vorher auch das Erreichen der Mindestsparsumme nicht zwangsläufig zur Zuteilungsreife führt, wenn dies vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt.
Die Mindestsparsumme wird in Abhängigkeit von der Bausparsumme ermittelt. Die Bausparsumme ist die Gesamtsumme des am Ende ausgezahlten Geldes, also das angesparte Geld zusammen mit dem Darlehen der Bausparkasse / Bank. Die Mindestsparsumme beträgt in der Regel 30 % bis 50 % der Bausparsumme.
Wer die Zuteilungsreife über die Bewertungszahl erreichen möchte, muss sich an die Bausparkasse für eine Evaluierung wenden. Diese berechnet dann auf Grundlage der eigenen Berechnungsweise die Bewertungszahl. Die Ermittlungsverfahren variieren zwischen den Banken. Diese Formel kann zur Berechnung verwendet werden:
Bewertungszahl = Guthabenzinsen / (Bausparsumme/ 1.000) x 100
Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn die Zuteilungsreife erreicht ist?
ist die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag erreicht, hat der Bausparer verschiedene Möglichkeiten. Je nach Ihrer individuellen Situation können verschiedene Vorgehensweisen für Sie von Vorteil sein.
Bausparsumme auszahlen lassen
Im klassischen Verlauf des Bausparens lässt sich der Bausparer nach Erreichen der Zuteilungsreife die Bausparsumme, also das angesparte Guthaben, zusammen mit dem Darlehen auszahlen. Mit der Auszahlung der Bausparsumme beginnt die Darlehensphase, in welcher der Bausparer dann keine Guthabenzinsen mehr erhält, sondern das Darlehen samt der Zinsen tilgen muss.
Bausparsumme ruhen lassen
Der Grundstückskauf oder Hausbau zögern sich noch etwas weiter hinaus? Dann kann es sich anbieten, die Inanspruchnahme des Darlehens hinauszuzögern
Bausparguthaben auszahlen lassen
Anstatt die gesamte Bausparsumme samt Darlehen auszahlen zu lassen, kann der Bausparer sich auch nur das Sparguthaben inklusive der Guthabenzinsen auszahlen lassen. Diese Option muss allerdings im Bausparvertrag festgehalten werden. Die Auszahlung des Guthabens bietet sich besonders dann an, wenn es zwei Bausparverträge gibt und das Guthaben des einen Vertrags in den weiteren Bausparvertrag eingezahlt werden soll.
Weitersparen
Eine weitere Handlungsoption ist es, auf die Zuteilung zu verzichten und weiterzuspielen. Dadurch erhöht sich das Bausparguthaben und die Anteile von Darlehen und Sparguthaben an der Bausparsumme verschieben sich, sodass der Bausparer bei späterer Auszahlung weniger Geld von der Bank leihen muss.
Da es für Bausparkassen teuer sein kann, Altverträge mit hohen Guthabenzinsen aufrechtzuerhalten, versuchen viele Banken, derartige Verträge vorzeitig zu kündigen. Eine Kündigung ist allerdings nur in zwei Fällen zulässig:
- Der Bausparvertrag ist seit 10 Jahren zuteilungsreif.
- Der Bausparvertrag ist zu 100 % bespart, sodass das Bausparguthaben identisch ist mit der Bausparsumme.
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