6. April 2016 Immobilienkauf Benjamin Papo

Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Jetzt ändert sich alles

Jetzt ist die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie also da. Und die Wellen schlagen hoch. Genau die richtige Zeit, um einige Fragen zu klären. Deshalb nehmen wir in einer dreiteiligen Serie die Herausforderungen unter die Lupe – und ergründen die Vorteile. Los geht’s mit den Auswirkungen auf Verbraucher und Banken.

„Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ – Ein sperriges Wort, das einige Änderungen mit sich bringt. Denn die neue Regelung beeinflusst die Vermittlung und Vergabe von privaten Baufinanzierungen. Und das hat Folgen für Immobilienkäufer, Kreditinstitute, Darlehensvermittler und auch Makler. Doch was steckt eigentlich hinter diesem neuen Gesetz? Wir zeigen, was Verbraucher und Banken erwartet.

Mehr Transparenz für Kunden

Kundenfreundlicher, transparenter und einfach rundum besser: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird einige positive Änderungen bringen. Mit der neuen Regelung sollen Verbraucher vor möglichen Fehlentscheidungen geschützt werden, wenn sie einen Kredit für eine Wohnimmobilie aufnehmen.

Vermittler von Baufinanzierungen sind durch die WIKR nun verpflichtet, ihre Kunden umfassender über die Inhalte von Darlehensangeboten zu beraten. Banken hingegen müssen die Kreditwürdigkeit von Immobilienkäufern noch genauer prüfen. Hierbei ist allerdings nicht die Dauer der Zinsbindung wichtig. Entscheidend ist der gesamte Zeitraum bis zu vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Die neue Richtlinie trat am 21. März in Kraft.

Bedeutung für die Vergabe von Krediten

Wie wirkt sich das auf die Vergabe von Baufinanzierungen aus? Die Kreditinstitute müssen nun eingehend prüfen, ob der Kunde seine Finanzierung wirklich langfristig tragen kann. Verändert sich die Lebenssituation des Kreditnehmers oder steigen die Zinsen, darf die Rückzahlung nicht gefährdet werden. So soll der Verschuldung von Verbrauchern vorgebeugt werden. Wie diese neuen Pflichten sich auf die Bearbeitung von Darlehensanträgen auswirken und welche Maßstäbe Kreditinstitute für die Vergabe von Baufinanzierungen in Zukunft anlegen, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.

Hüttig & Rompf berät Kunden wie gewohnt

Immobilienprofis sollten sich von der neuen Regelung aber nicht verunsichern lassen. Hüttig & Rompf stellt sich bereits seit Monaten auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein und ist optimal vorbereitet. Deshalb können Sie sich auch in der „heißen ersten Phase“ nach dem Stichtag auf uns verlassen. Wir beraten Ihre Kunden wie gewohnt schnell und persönlich – natürlich nach dem neuen gesetzlichen Standard.

Gerne beantworten wir Ihnen auch Ihre Fragen zum Thema Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Immobilienkäufer und Kreditinstitute sind also direkt von den Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie betroffen. Aber auch die tägliche Arbeit von Finanzierungsberatern ändert sich. Wie? Das lesen Sie in Teil zwei unserer Serie zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Übersicht