Wohnbau als Antreiber der Energiewende
Über 80 % der Wohngebäude sind in Hand privater Wohneigentümer. Sie sind somit die wichtigsten Akteure für die Umsetzung der Energiewende im Immobilienbereich und entsprechend groß sind die Hebelwirkungen ihrer Vorhaben.
Umso erfreulicher, dass Deutschlands Hauseigentümer momentan eine nie dagewesene Bereitschaft zeigen, in energieeffiziente und klimafreundliche Technologien zu investieren. Dadurch lassen sich beispielsweise Warmwasser, Heizwärme und Strom nachhaltig erzeugen. Auch eine moderne Wärmedämmung spielt hier eine große Rolle. Derzeit erwägen knapp 50 % der Eigentümer in den nächsten zwei bis drei Jahren den Einbau einer Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie. An erster Stelle steht die Photovoltaik-Anlage, gefolgt vom Stromspeicher, der Solarthermie-Anlage, der Wärmepumpe sowie der Pellet- oder Scheitholzheizung.
Auch die Entwicklungen bei den Fördermitteln unterstreichen diese Bereitschaft eindrucksvoll: Beim KfW-Förderprogramm 151 (Energieeffizient sanieren – Effizienzhäuser) stiegen die Investitionsvolumina im 1. Halbjahr 2020 um 180 % gegenüber dem Vorjahr. Beim Förderprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ kletterte die Zahl der Förderanträge im Vorjahresvergleich sogar um 190 % auf 110.000. Bei rund der Hälfte der Fälle wurde auch die neu eingeführte Austauschprämie für Ölheizungen mit beantragt.
Gleicher Trend bei Immobilien-Neubauprojekten
Auch bei führenden deutschen Projektentwicklern hat das Thema Nachhaltigkeit absolute Priorität. In einer Umfrage des Research-Teams von Listenchampion wurden die Projektentwickler gebeten, die Wichtigkeit ökologischer Nachhaltigkeit bei Neubauprojekten auf einer Skala von 1 (sehr unwichtig) bis 10 (sehr wichtig) zu bewerten. Hier ergibt sich ein Durchschnittswert von 7,49. Bei der Einschätzung der Wichtigkeit in den nächsten fünf Jahren steigt der Wert sogar auf 8,56.
Als konkrete nachhaltige Elemente bei Neubauprojekten in den nächsten fünf Jahren werden folgende besonders häufig genannt: die Installation erneuerbarer Energiequellen (41%), energieeffiziente Luft- und Klimatechnik (41%) sowie Dachbegrünungen (38%).
Hamburg geht mit nachhaltigem Beispiel voran
Seit Anfang 2021 ist in Hamburg eine Verordnung in Kraft, nach dessen Regeln das ein Jahr zuvor beschlossene Klimagesetz umgesetzt werden soll. Damit ist Hamburg das erste Bundesland mit solch einer Regelung – andere Bundesländer wollen nachziehen. In den ersten drei Stufen sieht Hamburg folgende Pflichten vor, die nur unter bestimmten Umständen entfallen können:
1. Wer nach dem 30. Juni 2021 seine Heizungsanlage tauschen oder eine neue einbauen will, muss mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs über erneuerbare Energien decken. Dies gilt für Wohngebäude, die vor 2009 gebaut wurden. Energielieferanten können beispielsweise Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie, sowie feste, flüssige und gasförmige Biomasse sein.
2. Ab 2023 müssen Eigentümer dafür sorgen, dass Dächer von Neubaugebäuden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind.
3. Für Bestandsgebäude, deren Dach erneuert wird, gilt ab 2025 ebenfalls eine Pflicht zur Installation und Nutzung einer Photovoltaikanlage.