Wichtige Änderungen für 2021
Änderung 1: Anträge für das Baukindergeld bis 31.03.2021 möglich
Ursprünglich sollte die Antragsfrist für das Baukindergeld am 31.12.2020 enden. Doch wegen der Corona-Pandemie entschied sich die Politik zu einer dreimonatigen Fristverlängerung. Neuer Stichtag ist nun der 31.03.2021. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Eltern können zehn Jahre lang jährlich 1200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Beantragen können das Baukindergeld Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung oder mit dem Bau eines nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens begonnen haben.
Änderung 2: Maklerprovision wird neu aufgeteilt
Bereits ab 23. Dezember 2020 gilt: Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss in Zukunft nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Somit ist es nicht mehr möglich, dass der Verkäufer die volle Maklerprovision auf den Käufer abwälzt. Beauftragen Verkäufer und Käufer einvernehmlich einen Makler, werden die Kosten für diesen künftig automatisch geteilt. Mit der neuen Vorgabe will die Bundesregierung die Kaufnebenkosten für private Immobilienkäufer senken und damit die Bildung von Wohneigentum erleichtern. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag schriftlich festgehalten werden muss – hierzu genügt beispielsweise eine E-Mail. Die bislang mögliche mündliche Absprache reicht also nicht mehr aus.
Änderung 3: Wohnungsbauprämie steigt
Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden zum Jahresanfang deutlich angehoben. Dadurch profitieren zukünftig mehr Bürger von der staatlichen Hilfe. Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr. Bei Paaren erhöht sich der Betrag von 1024 auf 1400 Euro. Dieser Sparbetrag wird ab 2021 mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % gefördert, anstatt wie bisher mit 8,8 %. Auch die Einkommensgrenzen steigen: Alleinstehende haben dann bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 Euro – aktuell sind es 25.600 bzw. 51.200 Euro.
Änderung 4: Neue Bayerische Bauordnung
Die vom Bayerischen Landtag beschlossene Reform der Bayerischen Bauordnung tritt Anfang des Jahres in Kraft. Vor allem von der Beschleunigung der Baugenehmigungen erwartet man sich einen Schub für den Wohnungsbau. Auch der genehmigungsfreie Ausbau von Dachgeschossen könnte in Städten schnell mehr Wohnraum schaffen. Allein die Münchner Wohnungsgenossenschaften hätten ein Ausbaupotenzial von über 1.000 Wohnungen. Sehr positiv wird auch die Möglichkeit einer flexibleren Regelung der kommunalen Stellplatzverordnungen wahrgenommen.