Was ändert sich 2018 für Bauherren und Immobilienkäufer?
Mehr Rechte für Bauherren
Die Pläne sind abgestimmt, die Firma ist engagiert und der Bauauftrag unterschrieben. Jetzt kann es losgehen mit dem Hausbau. Doch was ist, wenn sich die Pläne des angehenden Hausbesitzers unerwartet ändern? Vertrag ist Vertrag. Oder? Ab sofort haben Bauherren in solchen Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. So legt es das neue Bauvertragsrecht fest. Außerdem gehört von nun an eine ausführliche Baubeschreibung zum Eigenheim. Auch neu: begrenzte Abschlagszahlungen und einiges mehr. Lesen Sie hier die Details zum neuen Bauvertragsrecht.
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung: Mehr Personendaten bei der Baufinanzierung
Name, Adresse, Geburtsdatum – das sind die „üblichen Verdächtigen“, die Banken bei Kreditanträgen von Darlehensnehmern erfassen. Ab diesem Jahr kommt noch eine Angabe dazu: die Steueridentifikationsnummer. So will es ein neues Gesetz, das vor Steuerhinterziehungen schützt. Also nicht wundern, wenn unsere Baufinanzierungsberater Sie nach Ihrer Identifikationsnummer fragen. Übrigens: Die elfstellige Steueridentifikationsnummer finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Sparfüchse aufgepasst: Wohn-Riester-Zulagen steigen
Endlich keine Miete mehr zahlen. Für viele ist das Musik in den Ohren. Ein Eigenheim kann diesen Wunsch wahr werden lassen. Und damit sich das auch richtig auszahlt, greift der Staat Eigenheimbesitzern und Bauherren künftig noch mehr unter die Arme – mit gestiegenen Wohn-Riester-Zulagen. Laut aktuellem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen Alleinstehende nun jährlich 175 Euro (bisher 154 Euro). Verheiratete mit zwei Riester-Verträgen dürfen sich gar über 350 Euro (bisher 308 Euro) freuen.
Noch zeitgemäß? Grundsteuerreform im Gespräch
Für jeden Grundstücksbesitzer ist sie ein Altbekannter: die Grundsteuer. Alle drei Monate flattert die Zahlungsaufforderung üblicherweise in den Briefkasten. Grundlage dieser Besteuerung ist der sogenannte Einheitswert. Er basiert auf Bewertungen, die vor mehr als 50 Jahren festgelegt wurden. Und genau hier sieht der Bundesfinanzhof Klärungsbedarf. Denn von den aktuellen Bewertungen würden Veränderungen am Gebäude oder auf dem Immobilienmarkt nicht berücksichtigt, heißt es. Daher wurde nun das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Mitte Januar nimmt es die Einheitsbewertung genau unter die Lupe und klärt, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Wird der Einheitswert tatsächlich als gesetzeswidrig erklärt, müsste das gesamte Berechnungsverfahren überarbeitet werden.
KfW 275: Zuschuss sinkt
Wenn die Sonne lacht, freuen sich Besitzer sogenannter Photovoltaikanlagen gleich doppelt. Denn jeder Sonnenstrahl füllt nicht nur den Vitamin-D-Vorrat, sondern auch die solarbetriebenen Batteriespeichersysteme. Energie zum Sonnenscheintarif sozusagen. Die Nutzung solcher Anlagen wird seit 2016 vom KfW-Programm 275 gefördert. Bisher lag der Tilgungszuschuss hier bei 13 Prozent. 2018 fällt er leicht auf zehn Prozent. Das ist eine Folge des gestaffelten Programms, das vor zwei Jahren gestartet war und zum 31. Dezember 2018 enden wird. Wer also auf die Sonnenseite wechseln möchte, kann noch bis zum Jahresende von der Förderung profitieren.
Und wann gibt es das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455 wieder? Das steht noch nicht fest. Ebenso unklar ist, wie viel Geld die Förderbank 2018 für Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie zum Einbruchschutz lockermacht und ab wann Anträge gestellt werden können.
Öko-Heizungen: Erst BAFA-Antrag, dann Auftrag
Heizen mit Kohle oder Holzscheiten war gestern, Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien ist heute. Wer sich für eine der vielen Öko-Heizungen entscheidet, dem winkt unter Umständen eine Bezuschussung. Die gibt es künftig aber erst, wenn der entsprechende Antrag rechtzeitig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt wird. Nämlich noch bevor der Vertrag mit einem Installateur geschlossen wurde – ansonsten ist die Förderung nicht mehr möglich.
Neuregelung bei Feuerstätten: Ist der Ofen bald aus?
Nichts geht über einen Kamin- oder Kachelofen. Dieses leise Knistern und diese ganz besondere Behaglichkeit ist vielen unvergleichlich. Für Besitzer älterer Modelle wird es im neuen Jahr heiß. Eine Übergangsregelung endet. Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 eingebaut wurden, müssen künftig die aktuellen Grenzwerte (z.B. max. 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter) einhalten. Tipp: Fragen Sie am besten vor dem Immobilienkauf, ob die vorhandenen Öfen dieser Vorgabe entsprechen. Dann können Sie unbeschwert Ihre hauseigene Lagerfeuerromantik genießen.
Safety first – Rauchmelderpflicht in Bayern und Thüringen
Sie liegen im Bett und plötzlich reißt Sie ein durchdringender Piepton aus dem Schlaf. Es brennt! Schnell finden Sie den Brandherd – ein Kerzengesteck – und löschen ihn. Zum Glück haben Sie erst kürzlich Rauchmelder in den Räumen installiert. Eine lebensrettende Maßnahme – findet auch die Politik. Deshalb sind die kleinen Helfer seit Jahresbeginn in jeder Wohnung und jedem Haus in Bayern Pflicht. Das gilt ab 2019 auch in Thüringen. Heißt: Spätestens in diesem Jahr sind alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Treppenhäuser nachzurüsten. Verantwortlich für den Einbau ist übrigens der Eigentümer – auch bei vermietetem Wohnraum.
Wie Sie sehen, steckt 2018 voller neuer Möglichkeiten und Herausforderungen. Wir helfen Ihnen dabei, diese mit Ihrem Projekt zu meistern. Starten Sie gut ins neue (Bau-) Jahr.