VPB: Lastenzuschuss nutzen
Der sogenannte "Lastenzuschuss" wird in der Regel für ein Jahr von der örtlichen Wohngeldstelle bewilligt, wenn das Einkommen ganz oder teilweise wegbricht, Zinsen und Tilgung für die Finanzierung der Immobilie jedoch weiter bezahlt werden müssen. Ob Bauherren zum Kreis der Berechtigten gehören und wie viel Unterstützung Ihnen zusteht, ist von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Kreditbelastung abhängig. Antragsberechtigt sind nicht nur private Bauherren, sondern auch Inhaber von Eigentumswohnungen. Wichtig ist, dass die Antragsteller selbst keine anderen staatlichen Sozialleistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung, beziehen.