27. Juni 2016 Immobilienkauf Benjamin Papo

Vier Wände ohne Trauschein: Checkliste für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

Eigenheim ja, Hochzeit nein: Wenn Paare eine Immobilie kaufen, müssen sie nicht unbedingt verheiratet sein. Allerdings gibt es für Lebenspartner ohne Trauschein einige wichtige Fragen zu klären. Unsere Checkliste liefert einen Überblick.

Unverheiratet ins Eigenheim? Wenn Sie als Paar in „wilder Ehe“ eine Immobilie kaufen, gelten für Sie andere Formalitäten als für Ehepartner. Kein Trauschein bedeutet nämlich auch keine gesetzlichen Regelungen. Deshalb wird eine gemeinsam erworbene Immobilie bei Unverheirateten nicht automatisch zum Eigentum beider Partner. Immobilienkäufer, die sich kein Eheversprechen gegeben haben, sollten deshalb frühzeitig wichtige Fragen klären.

Die wichtigsten Schritte als Checkliste:

- Finanzierung klären
- Eigentumsverhältnisse festlegen
-Rechte im Fall einer Trennung regeln
-Für den Todesfall vorsorgen

Finanzierung klären

Wer bringt das Eigenkapital ein? Wer bezahlt die Einbauküche? Und soll ein gemeinsamer Kredit aufgenommen werden? Zu Beginn stehen vor allem finanzielle Fragen im Vordergrund. Denn zwischen Eigenkapital, Tilgungsraten oder Mietzahlungen gibt es viele Möglichkeiten, sich finanziell in den Kauf einer Immobilie einzubringen. Generell kann man die Finanzierung in drei verschiedene Fälle unterteilen:

•Die Immobilie wird gemeinsam erworben
•Die Immobilie wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erworben
•Die Immobilie wird von einem Partner alleine erworben

Eigentumsverhältnisse festlegen

Ganz gleich, wer welche finanziellen Leistungen übernommen hat: Nur wer im Grundbuch steht, besitzt auch Rechte an der Immobilie. Um im Fall einer Trennung Streit zu vermeiden, sollten beide Partner darauf achten, dass sich in der Aufteilung der Eigentumsverhältnisse die Finanzierungsbeteiligung widerspiegelt. Wird das Eigenheim gemeinsam finanziert, ist der Erwerb nach Bruchteilen meist die beste Lösung. In diesem Fall stehen beide Partner im Grundbuch und sind somit auch beide Eigentümer. Das Beteiligungsverhältnis kann nach Belieben aufgeteilt werden. Oft legen die Partner das Verhältnis zugrunde, in dem sie sich an der Finanzierung beteiligen wollen.

Gemeinsam ins Grundbuch eingetragen werden auch Paare, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Der Gesellschaftsvertrag legt fest wie wichtige Punkte, zum Beispiel Finanzierung, Trennung oder Todesfall, geregelt sind und muss üblicherweise notariell beurkundet werden.

Erwirbt ein Partner die Immobilie alleine, wird er auch als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Dennoch sollten als Paar schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Zum Beispiel, ob ein Wohnrecht festgelegt wurde oder sich der andere Partner in Form von Mietzahlungen an der Finanzierung beteiligt und im Trennungs- oder Todesfall eine Ausgleichszahlung bekommt.

Rechte im Fall einer Trennung regeln

Die gemeinsame Immobilie birgt bei einer Trennung hohes Konfliktpotenzial. Problematisch wird es, wenn beide Partner unterschiedlich viel Geld oder handwerkliche Leistungen in das Eigenheim gesteckt haben. Um im Trennungsfall Streit zu vermeiden, sollte dokumentiert werden, wie viel jeder Einzelne eingebracht hat. In einem notariellen Partnerschaftsvertrag kann individuell geregelt werden, wie im Trennungsfall mit der Immobilie verfahren werden soll und wie viel Geld von welchem Partner in den gemeinsamen Traum vom Eigenheim geflossen ist. Ebenfalls eine kritische Situation: Ein gemeinsamer Kreditvertrag. Denn für die Dauer des Darlehensvertrages sind beide Partner gebunden und müssen voll für den Kredit einstehen – auch, wenn einer nicht mehr zahlt.

Für den Todesfall vorsorgen

Wer gerade als Paar die eigene Immobilie bezieht, möchte sich ungern mit dem Tod des Partners auseinandersetzen. Trotzdem ist es wichtig, für den Ernstfall vorzusorgen. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge geht der unverheiratete Partner leer aus. Mit einem notariell beurkundeten Testament können nichtverheiratete Paare sicherstellen, dass der Partner im Todesfall das Haus erbt, ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommt oder über ein Vorverkaufsrecht verfügt.

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