6. Oktober 2020 Trends Benjamin Papo

Umwandlungsbremse – ja oder nein?

Über kaum ein Thema streiten sich Parteien im Bundestag und in den Landtagen so gerne wie den Immobilienmarkt. Doch die Frage, inwieweit Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, ist in dieser Hinsicht noch einmal ein anderes Kaliber, schließlich prallen hier die Interessen unterschiedlicher Gruppen frontal aufeinander.

Aktuell liegt dazu eine Gesetzesvorlage im Bundeskabinett, die entsprechend heiß umstritten ist. Die SPD fordert seit langem eine sogenannte „Umwandlungsbremse”. So sollen die Länder auf Zeit bestimmte Gebiete vor Umwandlung schützen dürfen. Eine Umwandlung wäre dann nur noch mit einer speziellen Genehmigung möglich, die über die bisherige Regelung hinaus geht. Auf dem Zettel des Bundeskabinetts steht für 2020 noch die Reform des Baugesetzbuches. Dann schon könnte die „Umwandlungsbremse” in Kraft treten.

Die Immobilienbranche ist von dieser Idee nicht besonders angetan. Sie argumentiert mit dem Vermögensaufbau, für den Immobilienbesitz bekanntlich eine wichtige Triebfeder ist. Entsprechend traten dieser Tage knapp 50 Berliner Immobilienunternehmen mit einem Schreiben an den Unions-Wirtschaftsminister Peter Altmeier und seinen Parteikollegen Ralph Brinkhaus heran. Dabei erinnern sie auch an das Baukindergeld und geben zu bedenken, dass eine Bremse oder gar ein Verbot von Umwandlungen eigens geschaffene Anreize zur Schaffung von Wohneigentum konterkarieren würde.

Soziale Ausgewogenheit beim Vermögensaufbau sieht anders aus, kommentieren die Experten. Denn sie rechnen damit, dass als Reaktion auf die Neuregelung in letzter Konsequenz ausschließlich Neubauten auf den Markt kommen würden, die sich dann wiederum nur Vermögende leisten könnten. Durch die Verknappung würde sich auch der Bestand erheblich verteuern, so die Unterzeichner des Schreibens. Mit Folgen für den Mietmarkt: Denn eine Kontingentierung bremst wohl auch die Investitionen in die dringend benötige Nachverdichtung.

Bisher haben Altmeier und Brinkhaus den Initiatoren nicht geantwortet. Klar ist jedoch, dass die Neuregelung erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienmärkte in den stark belasteten Metropolen haben dürfte. Ob sich die SPD in Person von Justizministerin Christine Lambrecht mit ihrem Vorschlag durchsetzt, steht derweil noch in den Sternen. Dass es über die Frage weiter Streit geben wird, dafür braucht es wohl keine Kristallkugel.

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