Stellungnahmen zur Mietpreisbremse gefordert
Nach dem Willen der Bundesregierung darf der Vermieter künftig höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen, wenn er eine Wohnung neu vermietet. Wenn die Miete schon mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete lag, müssen Vermieter die Miete bei der Neuvermietung nicht senken.
In Sachen Makler soll demnächst das Bestellerprinzip gelten. Demnach zahlt den Makler derjenige, der ihn beauftragt. Das können Mieter, aber auch die Vermieter sein.
„Die Mietpreisbremse in der vorgelegten Form taugt nicht als sozialpolitische Beruhigungspille für den Koalitionsfrieden. Der Schaden wäre viel zu groß“, hat beispielsweise Haus&Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke den vorgelegten Referentenentwurf bereits kommentiert.