29. Februar 2024 Förderungen Benjamin Papo

Staatliche Förder-Offensive für den Wohnungsneubau angelaufen - Wie Bauherren und Hauskäufer von günstigen Zinssätzen profitieren können

Die Bundesregierung will im laufenden Jahr mehrere Milliarden Euro in den Bau neuer klimafreundlicher Wohnungen investieren. Ein wesentlicher Schwerpunkt wird dabei die Bereitstellung zinsvergünstigter Kredite über die KfW sein. Bauherren und Käufer neuer Wohnimmobilien können ihre Finanzierungskosten damit drastisch verringern. Da die Mittel begrenzt sind, sollten entsprechende Anträge allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden.

„Der frühe Vogel fängt den Wurm.“ Das gilt auch für staatliche Zuschüsse, mit denen seit neuestem wieder der Bau energieeffizienter Wohnungen und Häuser gefördert wird. Nach dem Stopp des Programms im vergangenen Dezember können Bauherren und Käufer neuer Wohnimmobilien nun wieder stark verbilligte Förderkredite bei der KfW beantragen. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem das Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“.

Dabei wird der Neubau und der erstmalige Erwerb neue Wohnimmobilien gefördert, die in ihrem Lebenszyklus spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) einhalten. Beantragt werden können Darlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit – und zwar sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und anderen Investoren.

Bei vier- bis zehnjährigen Kreditlaufzeiten beträgt der effektive Jahreszins aktuell 1,6%, bei 11 bis 25 Jahren Laufzeit sind es 2,3% (zehnjährige Festschreibung). Im Vergleich zu marktüblichen Konditionen entspricht dies aktuell einer Vergünstigung von ca. 1 bis 2 Prozentpunkten oder anders ausgedrückt, einer Reduzierung der Zinsbelastung von bis zu mehreren zehntausend Euro in den kommenden zehn Jahren. Hinzu kommen tilgungsfreie Anfangsjahre, die für weitere Entlastung sorgen.

Das KFN-Programm ist zunächst mit 762 Mio. Euro ausgestattet, wobei sich der genannte Betrag auf die Zinssubventionierung und nicht das beantragte Darlehensvolumen bezieht. Dennoch werden die Fördermittel aller Voraussicht nach weit vor Ende 2024 ausgeschöpft sein. Interessenten sollten sich also möglichst frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und einen Antrag stellen. Unsere Baufinanzierungsvermittler beraten und unterstützen Sie dabei gerne.

Noch günstiger geht es unter bestimmten Voraussetzungen mit dem KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“, auf das ebenfalls beim Neubau oder Erstkauf zurückgegriffen werden kann. Bei Darlehen mit Fälligkeit in spätestens zehn Jahren fällt hier nur ein Sollzins von 0,01% p.a. an. Bei Laufzeiten zwischen 11 und 25 Jahren sind es 0,46% effektiver Jahreszins (zehnjährige Festschreibung). Ab 1. März soll zudem auch eine 20-jährige Zinsbindungsfrist eingeführt werden, was zusätzliche Sicherheit gibt. Die Kredithöchstbeträge reichen von 170.000 bis 270.000 Euro. Allerdings ist ihre Vergabe an bestimmte Einkommenshöchstgrenzen gebunden. So darf das jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes zusätzliche Kind unter 18 Jahren kommen weitere 10.000 Euro hinzu.

Weitere KfW-Förderprogramme, wie etwa „Jung kauft Alt“ für den Erwerb und die Sanierung von Altbauten oder „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ sollen im weiteren Jahresverlauf folgen. Die genauen Einzelheiten stehen noch nicht fest. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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