10. Mai 2022 Benjamin Papo

Notarkosten: Das sollten Sie wissen

Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder bauen, kommen Sie nicht um das Beauftragen eines Notars herum. Die anfallenden Notarkosten beispielsweise für die Änderung der Grundbucheinträge werden mit zu den Kaufnebenkosten gerechnet.

Der oft unterschätzte Anteil der Notarkosten inklusive Grundbuchkosten beläuft sich in der Regel auf 1,75-2 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 250.000 € sind mit Notarkosten von bis zu 5.000 € (2 %) zu rechnen. 

Je nach anfallenden Tätigkeiten variieren die Notarkosten. Trotzdem ist es sinnvoll, bereits vor dem Hauskauf die potenziellen Kosten zu kalkulieren für eine gründliche Finanzplanung.

Woraus setzen sich die Notarkosten zusammen?
Zu den Notarkosten gehören die Kosten für die Protokollierung und Beurkundung des Kaufvertrages (Auflassung) und die Kosten für die Bestellungsurkunde(n) der Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld). Die exakten Kosten werden über die Gebührenordnung der Notare errechnet. 

Zusammensetzung der Notarkosten:

  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Grundbucheintragung über eine Auflassungsvormerkung
  • Einholen der Vorkaufsverzichtserklärung
  • Eröffnung eines Notaranderkontos
  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung einer Grundschuld

Leistungen wie die Eröffnung eines Notaranderkontos beispielsweise fallen nicht bei jedem Hauskauf an, weshalb es schwierig ist exakte Notarkosten festzuschreiben, bevor eine Baufinanzierung geplant wurde. Eine Zusatzleistung, wie die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags kann die Kosten erheblich steigern, da dafür doppelte Gebührensätze erhoben werden.

Besteht schon eine Grundschuld kommen zusätzlich die Kosten für die Umsetzung der Löschungsbewilligung hinzu.

Beispielrechnung: Notarkosten
Damit Sie einfacher nachvollziehen können, woraus sich die Grundschuld zusammensetzt und welche Gesamtkosten dadurch zustande kommen, haben wir eine Notarkosten-Beispielrechnung für Sie erstellt: 

Beurkundung des Kaufvertrags 1.070 €
Vollzug des Kaufs 267,50 €
Gebühren für die Betreuung 267,50 €
Eröffnung eines Notaranderkontos 535 €
Mehrwertsteuer (19 %) 406,60 €
Umschreibung des Eigentums 535 €
Auflassungsvormerkung 267,50 €
Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer (brutto) 3.349,1 €


Wie können Notarkosten eingespart werden?
Was viele nicht wissen: Notarkosten sind in der sogenannten Gebührenordnung für Notare festgeschrieben und somit nicht verhandelbar. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, unter Berücksichtigung unserer Tipps Geld zu sparen:

  1. Verzichten Sie auf das Notaranderkonto. Die Zahlungsbedingungen lassen sich auch direkt in Kaufvertrag regeln, sodass kein Notaranderkonto erforderlich ist und die damit verbundenen Kosten wegfallen.
  2. Beantragen Sie bei einem Bankenwechsel bei einer Umschuldung oder im Zuge der Anschlussfinanzierung eine Grundschuldabtretung statt der Neueintragung. Diese ist preiswerter als die Löschung des alten Kreditgebers und Eintragung der neuen Bank.
  3. Eine Auflassungsvormerkung kann vernachlässigt werden, wenn Sie eine Immobilie innerhalb Ihres Freundeskreises oder der Familie verkaufen.
  4. Planen Sie eine gewerbliche Nutzung der Immobilie? Dann können die Notarkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Unterschätzen Sie bei der Beurteilung Ihrer finanziellen Belastung nicht die weiteren Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen den Bundesländern und reicht von 3,5 % des Kaufpreises in Bayern bis hin zu 6,5 % beispielsweise in Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen. 

Warum ist die notarielle Abwicklung verpflichtend?
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sind die beschriebenen notariellen Leistungen Pflicht, damit der Kaufvertrag rechtskräftig ist. Begründet ist diese gesetzliche Verpflichtung damit, dass Käufer und Verkäufer angemessen geschützt werden. Da ein Hauskauf ein sehr komplexer Vorgang ist, wird ein unabhängiger Vertreter eines öffentlichen Amts, in diesem Fall der Notar, benötigt.

Notartermin für den Hauskauf: Worauf sollten Sie achten?
Bevor Sie einen Termin mit einem Notar vereinbaren, sollten Sie bereits eine Finanzierungsbestätigung von Ihrer Bank erhalten haben. Der Termin zum Abschließen der Baufinanzierung ist daher in jedem Fall vor dem Termin beim Notar anzusetzen. Haben Sie erst einmal den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet, ist dieser rechtskräftig und Sie müssen zahlen, unabhängig davon, ob Ihre Finanzierung bewilligt wird oder nicht. 

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Notartermin? Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt, damit der Finalisierung Ihres Hauskaufs nicht mehr im Weg steht.

Checkliste: Diese Unterlagen sind zur Vertragsunterzeichnung mitzubringen

  • gültiges Ausweisdokument zur sicheren Feststellung der Identität
  • Steuer-Identifikationsnummer für die Übermittlung an das Finanzamt
  • ggf. Unterlagen über abzulösende Darlehen vorheriger Eigentümer
  • Grundschuldformular

Haben Sie das Darlehen für die Immobilie zurückgezahlt, erhalten Sie die Eigentümergrundschuld. In diesem Fall ist eine Löschungsbewilligung bei Ihrer kreditgebenden Bank einzuholen und Ihrem Notar vorzulegen für die Änderung im Grundbuch.

Wie ein Notartermin abläuft haben wir für Sie auf unserem YouTube-Kanal "Baufinanzierung leicht gemacht" Schritt für Schritt erläutert: https://youtu.be/vx7B5h0hrOU 

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