8. Juni 2020 AllgemeinesImmobilienkauf Benjamin Papo

Mietendeckel beschäftigt die Verfassungsgerichte

Der Berliner Mietendeckel war von Anfang an höchst umstritten. Nachdem der Deutsche Bundestag mit einer Mehrheit aus CDU/CSU- und FDP-Abgeordneten bereits Anfang Mai eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg gebracht hatte, klagen nun auch die CDU- und FDP-Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Berliner Landesverfassungsgericht.

Das Gesetz zum Berliner Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Dadurch wurden die Ortsmieten für Wohnungen für fünf Jahre eingefroren und auf Obergrenzen zwischen 5,00 und 11,80 Euro je Quadratmeter festgelegt. Die Regelung gilt abhängig von Baujahr und Zustand der Immobilie für alle Wohnungen außer Neubauten, die zum ersten Mal vermietet werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz mit rot-rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Warum die Klagen? 
Mit der sogenannten abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe können Antragsteller – unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit – die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Über dieses Rechtsmittel lassen die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP prüfen, ob der Mietendeckel grundgesetzkonform ist. Umstritten ist nämlich, ob das Land Berlin gegenüber dem Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zu Mietobergrenzen hatte. Konkret kritisieren die Volksvertreter, dass mit der bundesweit ersten gesetzlichen Regulierung von Mieten bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt würden. Ist der Antrag von Union und FDP begründet, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Mietendeckelgesetz für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst 2021 gerechnet. 

Auch bei der Klage vor dem Berliner Landesverfassungsgericht ist diese Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz ein wichtiger Bestandteil. Zudem sehen die klagenden Fraktionen „einen umfassenden Eingriff in die Grundrechte“, so der Berliner FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja. 

Wie sind die Erfolgsaussichten der Klagen? 
Die Wohnungswirtschaft setzt große Hoffnung in das Normenkontrollverfahren, wie Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, erklärt: „Es muss Klarheit darüber herrschen, dass Mietrecht Bundesrecht ist.“ Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, ergänzt: „Planungs- und Rechtssicherheit sind jetzt wichtiger denn je – auch für neue Investitionen.“ Der Bonner Professor für Öffentliches Recht, Foroud Shirvani, räumt der Klage große Erfolgsaussichten ein: „Die verfassungsrechtlichen Zweifel am Mietendeckel-Gesetz sind offenkundig.“ Dafür gebe es formelle und inhaltliche Gründe. Landesrecht weiche in diesem Fall vom Bundesrecht ab, ohne dafür verfassungsrechtlich legitimiert zu sein. Während auch andere Juristen das Gesetz eher skeptisch beurteilen, sieht ein im Auftrag der Berliner SPD-Fraktion erarbeitetes Expertengutachten die Gesetzgebungskompetenz durchaus bei den Ländern und hat keine Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) jedenfalls sieht den Mietendeckel als Vorbild für ganz Deutschland: „Wenn der Mietendeckel vom Gericht bestätigt wird, dann wird er – da bin ich sicher – nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten zum Tragen kommen.“ 
Für die Deutsche Wohnen hat die Mietpreisbremse in Berlin finanzielle Konsequenzen, da laut Aussagen des Konzerns zufolge rund 30 Prozent der Mietverhältnisse in der Hauptstadt betroffen seien. Die Wohnungsgesellschaft muss demnach Tausende Mieten in der Hauptstadt senken. 

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