8. August 2020 Baufinanzierung Benjamin Papo

Mehrwertsteuersenkung – auch für Häuslebauer?

Die Bundesregierung hatte im Zuge ihres Corona-Maßnahmenpakets die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% gesenkt. Die Änderung gilt seit Anfang dieses Monats bis zum Ende des Jahres. Für Bauherren hat dies konkrete Auswirkungen. Wer ein paar Fallstricke beachtet, kann unter Umständen einige Euro sparen.

Der offensichtlichste Punkt, den Bauherren beachten müssen, ist die pünktliche Fertigstellung der Arbeiten vor dem 31.12.2020. Das sollte jedoch nicht dazu führen, dass eine vorzeitige Abnahme erfolgt. Sorgfalt geht vor Eile – sonst geht das eingesparte Geld für Nachträge drauf und der Spareffekt verpufft. Konkret hilft die Mehrwertsteuersenkung also nur denen, die kurz vor einer sowieso geplanten Fertigstellung oder Teilabnahme stehen. Doch bei welcher Bauform spielt die Mehrwertsteuer für Verbraucher überhaupt eine Rolle?

Grundsätzlich gilt die Mehrwertsteuersenkung für abgeschlossene Leistungen, die im 2. Halbjahr dieses Jahres erbracht werden. Davon ausgenommen sind jedoch Anzahlungen oder Vorauszahlungen ohne Gegenleistung. Sie gilt somit auch für Teilabnahmen, sofern sie baulich abgeschlossene Einzelleistungen umfassen. Weiterhin für Sanierungsarbeiten durch Handwerker oder andere Dienstleister in den eigenen vier Wänden. Leer gehen dagegen jene aus, die eine Bestandsimmobilie erwerben – denn dieser Kauf ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Gleiches gilt für jene, die ein neu erbautes Haus oder eine neu erbaute Eigentumswohnung von Bauträgern erwerben.

Ein Beispiel: Ein Bauherr, der 2019 einen Bauvertrag abgeschlossen hat und die fertige Leistung im August 2020 abnimmt, muss in diesem Fall nur 16% Mehrwertsteuer bezahlen. Sollte im Bauvertrag ein fester Bruttopreis vereinbart worden sein, kann der Bauherr nur auf die Kulanz des Unternehmens hoffen, eine Pflicht zu nachträglichen Anpassung besteht hier nicht.

Fazit: Die Mehrwertsteuersenkung hilft vor allem jenen, die auf eigenem Grund bauen lassen und ihre Abnahme für das zweite Halbjahr 2020 planen. Profitieren können aber auch Eigenheimbesitzer, die Modernisierungen oder Reparaturen planen.

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