21. April 2020 BaufinanzierungImmobilienkauf Benjamin Papo

Innova­tionen durch Corona? Der digitale Immobi­li­en­markt

Social Distancing und Kontaktverbot – die Corona-Krise zwingt auch die Akteure auf dem Immobilienmarkt zum Umdenken.

Immer mehr Makler nutzen beispielsweise die Möglichkeit digitaler Besichtigungen, um Interessenten eine Immobilie vorzuführen. So zeigt das Anzeigenportal Immobilienscout24 in seinen Anzeigen nun an, ob eine solche Online-Besichtigung möglich ist. Zudem können Privatkunden für begrenzte Zeit kostenlos Anzeigen in dem Portal aufgeben. Der Mitbewerber Immowelt geht noch einen Schritt weiter und lässt Makler sogar Termine und Links zu Online-Besichtigungen einstellen und per Einladung an Interessenten versenden. Damit wäre der erste Teil des Immobilienkaufs voll digital machbar. Da trifft es sich gut, dass die BAFIN vorübergehend erlaubt hat, Verstöße gegen die Beleihungswertermittlungsverordnung nicht zu beanstanden. Somit kann ein von der Bank eingesetzter Gutachter die Immobilie auch aus der Ferne bewerten. Allerdings müssten Verkäufer und Käufer in diesem Fall einen Wertabschlag von 20 Prozent hinnehmen. Doch auch hier gibt es neue digitale Hilfsmittel, die eine vollständige digitale Begutachtung mittels eines speziellen Video-Verfahrens ermöglichen – und so die Wertminderung verhindern. Bleibt nur noch der Notartermin, für den es bisher leider noch kein digitales Äquivalent gibt. Die Immobilienbranche fordert schon länger, die notarielle Beglaubigung zu modernisieren und hierfür auch digitale Modelle zuzulassen. Schließlich weist das deutsche Grundbuchverfahren eine enorme Sicherheit sowohl für Käufer und Verkäufer auf. Es hängt also viel davon ab, dass die Politik das Potential digitaler Notardienstleistungen für den Immobilienmarkt erkennt und die fehlenden Bausteine rechtlich absichert. Dann steht dem rein digitalen Kauferlebnis auch in der Immobilienbranche nichts mehr im Wege.

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