21. April 2021 AllgemeinesBaufinanzierungImmobilienkauf Benjamin Papo

Immobilienkauf – besser alleine oder mit Partner?

Ehepaare sind oftmals gemeinsam stärker 

Der klassische Fall, bei dem ein Ehepaar sein Haus gemeinsam finanzieren möchte, ist der finanzierenden Bank meistens am liebsten, da dann beide Partner Eigenkapital oder die Sicherheit eines regelmäßigen Einkommens in die Finanzierung einbringen können. Oftmals können Ehepaare folgerichtig ein besseres Darlehen erhalten. 

Bei einer späteren Scheidung sind Ehepaare über die sogenannte Zugewinngemeinschaft automatisch abgesichert. Hier werden bei gemeinschaftlichen Anschaffungen und Vermögenszuwächsen beide Partner Eigentümer, sodass im Falle einer Trennung auch beide einen Anspruch auf die hinzugewonnenen Werte erheben können. Für die Frage, wer die Immobilie erhält, sind der Eintrag im Grundbuch und ein eventuell bestehender Ehevertrag entscheidend. Einer der Ehepartner kann sich zwar alleine eintragen lassen – ohne Ehevertrag steht dem anderen im Fall der Scheidung aber dennoch das halbe Haus zu.

Unverheiratete sollten alles genau regeln 

Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaften sollten den gemeinsamen Bau oder Kauf einer Immobilie genau regeln. Das mag unromantisch klingen, aber ohne eine gute persönliche Absicherung und Festlegung der Besitzverhältnisse kann ein Partner bei einer Trennung sonst schnell leer ausgehen. 

Wichtig: Der Eintrag im Grundbuch

Wer im Grundbuch namentlich aufgeführt ist, gilt als Eigentümer der Immobilie. Für unverheiratete Paare ist es deshalb besonders wichtig, beide Namen im Grundbuch eintragen zu lassen. Hat beispielsweise einer der Partner mehr Kapital eingebracht, ist statt einer ausgeglichenen Verteilung von jeweils 50 Prozent auch eine Eintragung von 60 und 40 Prozent möglich. Im Falle einer Trennung sind hierdurch die Vermögensverhältnisse geklärt und die Ansprüche beider Parteien abgesichert.  

Es sei denn natürlich, das Paar einigt sich bereits im Vorfeld auf eine andere Lösung. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass sich nur einer der Partner ins Grundbuch eintragen lässt. Der Kredit liefe dann nur auf einen Namen. Der andere Partner könnte zum Beispiel als Mieter einziehen und einige Kosten von der Steuer absetzen, wie zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer oder Handwerkerkosten.

Auch die Finanzierung gemeinsam abschließen 

Wer den Finanzierungsvertrag unterschreibt, der ist auch für die Tilgung der Raten verantwortlich. Somit ist zu überlegen, ob man auch hier gemeinsam als Paar auftritt, sodass keiner von beiden allein auf den Schulden sitzen bleibt. Beide Partner stehen jedoch vollumfänglich für die Rückzahlung in der Pflicht. Fällt einer von beiden aus, verlangt die Bank die Begleichung des Kredits vom jeweils anderen.

Mit einem Partnerschaftsvertrag auf Nummer sicher gehen

Selbst wenn Grundbucheintrag und Finanzierung geregelt sind, sind bei einer Trennung oft schwierige Fragen zu klären: Wer bleibt im Haus wohnen? Wer wird ausbezahlt? Und wer bezahlt den Kredit weiter ab? Kommt es hierüber zum Streit, droht oftmals eine verlustreiche Teilungsversteigerung. Abhilfe schafft ein Partnerschaftsvertrag. Ähnlich einem Ehevertrag kann hierin festgelegt werden, wie im Falle einer Trennung mit dem Wohnrecht, den Möbeln, den künftigen Ratenzahlungen und der Baufinanzierung verfahren wird. 

So individuell wie Ihre Finanzierung 

Alleine, zusammen, verheiratet, unverheiratet – welches Modell für Sie besser ist, muss immer individuell betrachtet werden. Die FinanzierungsberaterInnen von Hüttig und Rompf beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um Ihre Finanzierung. Zu den verschiedenen Eigentumsregelungen wenden Sie sich am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt – damit die Finanzierung Ihres Traumhauses auch tatsächlich zu Ihrer Lebenssituation passt.

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