7. Februar 2022 ImmobilienkaufFörderungen Benjamin Papo

Hausbau 2022 – das ändert sich für Bauherren, Modernisierer und Vermieter

Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze – auch beim Hausbau 2022 ändert sich so manches. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was auf Sie zukommt.

Hausbau 2022 – neue Gesetze, Regelungen und Änderungen 

Wer seinen Hausbau 2022 plant, muss sich bei manchen gesetzlichen Regelungen auf Änderungen einstellen. Auf diese Punkte gehen wir im Folgenden näher ein: 

  • Förderung 2022 
  • Grundsteuer 2022 
  • WEG 2022 
  • Heizkostenverordnung 
  • Grunderwerbsteuer 
  • Solarpflicht 
  • CO2-Preis 
  • EEG-Umlage 
  • Höherer Schornstein 
  • Mindestlohn für Handwerker 
  • Mietspiegelreform 
  • Zensus 2022 
  • TV-Anschluss Umlagefähigkeit 

Hausbau 2022 – Kehrtwende bei der BEG Förderung 2022 
Das Jahr begann mit einem Paukenschlag: Völlig überraschend verkündete das Wirtschaftsministerium im Januar den sofortigen Förderstopp für folgende Programme der Bundesförderung effizienter Gebäude BEG, die durch die KfW abgewickelt werden: 

  • KfW Effizienzhaus 55 (Neubau) 
  • KfW Effizienzhaus 40 (Neubau) 
  • Energetische Sanierung 

Die Förderung für den Standard Effizienzhaus 55 wäre Ende Januar 2022 sowieso ausgelaufen, was zu einem Ansturm auf die Fördermittel führte. Nach heftiger Kritik am Förderstopp hat die Politik zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: Anfang Februar 2022) folgendes beschlossen: Alle bis zum 24. Januar 2022 eingereichten Förderanträge für die oben genannten Programme werden bearbeitet und die förderfähigen Anträge bewilligt. Für die Zeit danach wird an einem neuen Förderkonzept gearbeitet, das schnellstmöglich vorgestellt werden soll. Hier lohnt es sich also beim Hausbau 2022, die aktuelle Entwicklung zu verfolgen. 

Hausbau 2022 – Grundsteuer wird ab 2022 neu berechnet 
Die Grundsteuerreform startet mit der Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland. An der Grundsteuer 2022 wird sich also erst einmal nichts ändern, denn diese Mammutaufgabe der Finanzämter wird einige Jahre dauern. Ab Juli 2022 werden Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Sprich: Die Grundstücksdaten müssen neu erfasst werden, und zwar elektronisch über das Online-Portal ELSTER. Da hier die Bundesländer unterschiedliche Modelle anwenden, wird es keine einheitliche Regelung geben. Die neu berechnete Grundsteuer soll dann ab 2025 gelten. 

Hausbau 2022 – WEG-Reform 2022 
Durch die Wohnungseigentumsrecht-Reform ergeben sich auch für das WEG 2022 Änderungen. So bleiben die Sonderregelungen infolge der Corona-Pandemie vorerst bis Ende August 2022 in Kraft. Außerdem führt das WEG 2022 die sogenannte Zustimmungsfiktion ein. Wohnungseigentümer müssen bei bestimmten Änderungen an Ihrer Wohnung nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung der anderen Eigentümer einholen. Es genügt, wenn diese den geplanten Änderungen nicht ausdrücklich widersprechen. Für die folgenden Maßnahmen sieht das WEG 2022 die Zustimmungsfiktion vor: 

  • Behindertengerechter Umbau 
  • Anbringen einer Lade-Vorrichtung für ein E-Fahrzeug 
  • Anbringen einer Photovoltaikanlage 
  • Anbringen von Rollläden. Markisen und Außenjalousien 
  • Einbau einbruchsicherer Türen 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften enthält das WEG 2022 zusätzlich folgende Änderungen: 

  • Eine eigene Einzelladestation für E-Fahrzeuge muss aufgegeben werden, wenn eine Gemeinschaftsanlage in Betrieb genommen wird 
  • Das neue gesetzliche Mindestmaß für eine Instandhaltungsrücklage beträgt monatlich 0,90 Euro/qm Nutzfläche 

Hausbau 2022 – neue Heizkostenverordnung 
Bereits seit Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung (HeizKV). Sie bedeutet für den Hausbau 2022 und für Bestandsgebäude folgende Neuerungen: 

  • Mitteilungs- und Informationspflicht für Eigentümer, in deren Immobilien fernablesbare Messgeräte installiert sind 
  • Nicht fernablesbare Messgeräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden 
  • Neue Pflichtangaben in der Heizkostenabrechnung, z. B. Vergleich zum vorherigen und durchschnittlichen Verbrauch 

Hausbau 2022 – Grunderwerbsteuer könnte sich ändern 
Wer in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Diese sind Teil der Kaufnebenkosten und unterscheiden sich in ihrer Höhe in den einzelnen Bundesländern. Da die Grunderwerbsteuer ein recht tiefes Loch beim Hausbau 2022 oder Immobilienkauf reißen kann, sieht die neue Regierung eine Reform der Steuer vor. Eine Umsetzung ist allerdings noch nicht beschlossen und wäre Ländersache. So plant etwa Hamburg eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer für 2023, allerdings mit gleichzeitigen Ermäßigungen für junge Familien. In Nordrhein-Westfalen erhalten Ersterwerber ab Januar 2022 einen Teil der Grunderwerbsteuer zurück. Auch hier lohnt es sich also, beim Hausbau 2022 oder geplanten Kauf die aktuelle Lage im Auge zu haben. 

Hausbau 2022 – die Solarpflicht kommt 
Die neue Bundesregierung plant laut ihrem Koalitionsvertrag eine Photovoltaik-Pflicht. Bei gewerblichen Neubauten soll die Solaranlage verpflichtend, beim privaten Hausbau soll sie die Regel sein. Bundeseinheitlich beschlossen ist hierzu allerdings noch nichts. Einzelne Bundesländer machen jedoch bereits den Anfang in Sachen Solarpflicht

  • Baden-Württemberg: Seit Januar 2022 Solaranlagenpflicht für alle neu gebauten Nichtwohngebäude, ab Mai 2022 dann auch für neue Wohngebäude 
  • Nordrhein-Westfalen: Ab 2022 Solaranlagenpflicht für alle Parkflächen ab 35 Stellplätze 
  • Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben eine Solarpflicht ab 2023 beschlossen 

Hausbau 2022 – CO2-Preis steigt 
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt. Ab Januar 2022 steigt der Preis von bisher 25 Euro je ausgestoßener Tonne CO2 auf nun 30 Euro. Das entspricht einer Preissteigerung von 0,1 Cent/Kilowattstunde Gas und 1,4 Cent/Liter Heizöl.  

Hausbau 2022 – EEG-Umlage sinkt 
Die EEG-Umlage sinkt ab Januar 2022 auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren: von 6,5 Cent/Kilowattstunde auf nur noch 3,723 Cent/Kilowattstunde. Wer allerdings beim Wohnen oder Hausbau 2022 auf eine niedrigere Stromrechnung hofft, wird meist enttäuscht. Die höheren Beschaffungskosten gleichen die niedrigere EEG-Umlage mehr als aus. 

Hausbau 2022 – Schornstein muss höher sein 
Für den Hausbau 2022 gelten ab Januar neue Regeln für Kaminöfen und Pelletheizungen. Deren Schornsteine müssen nun höher und firstnah gebaut werden, um die Nachbarschaft besser vor gesundheitsgefährdenden Abgasen und Feinstaub zu schützen. Schornsteine müssen den Dachfirst nun um mindestens 40 Zentimeter überragen. 

Hausbau 2022 – höherer Mindestlohn für Handwerker 
Ein wichtiger Punkt beim Hausbau 2022 sind natürlich die Kosten. Auf die haben die Handwerkerpreise einen erheblichen Einfluss. Von daher ist es wichtig zu wissen, dass in vielen Baubranchen die Mindestlöhne ab Januar steigen. Hier einige Beispiele: 

  • Dachdecker: von 12,60 auf 13 Euro für Ungelernte bzw. von 14,10 auf 14,50 Euro für Gesellen 
  • Elektriker: von 12,40 auf 12,90 Euro 
  • Gerüstbauer: von 12,20 auf 12,55 Euro (seit Oktober 2021) und auf 12,85 Euro ab Oktober 2022 

Die Tariflöhne in der Baubranche liegen noch höher: der Ecklohn pro Stunde steigt zum Oktober 2021 auf 17,47 Euro. 

Hausbau 2022 – Mietspiegel mit einheitlichen Vorgaben 
Zum 1. Juli 2022 tritt die Mietspiegelreform in Kraft – damit werden einheitliche Regelungen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel festgelegt. Die dafür nötigen Daten werden regelmäßigen Umfragen ermittelt, zu deren Teilnahme Mieter und Vermieter verpflichtet sind. 

Hausbau 2022 – Zensus 2022 kommt 
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt, umgangssprachlich Volkszählung genannt. Hierbei werden auch Wohnungs- und Gebäudebestand ermittelt sowie Details zur Wohnsituation der Haushalte. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften müssen hierzu die entsprechenden Angaben machen. 

Hausbau 2022 – TV-Anschluss nicht mehr umlagefähig 
Bereits im Dezember 2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft und mit ihm wurde die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkosten abgeschafft. Im Bestand gilt noch eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024. 

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