Energieeffizienter Hausbau und Energieausweis
Energieeffizienter Hausbau – geregelt durch das GEG
Der energieeffiziente Hausbau ist im Gebäudeenergiegesetz GEG geregelt. Hier sind die Mindestanforderungen an die energetische Qualität eines Gebäudes verankert. Diese Mindeststandards beim energieeffizienten Hausbau ergeben ein Referenzhaus, an dem sich zum Beispiel die Effizienzhausklassen der KfW orientieren:
- GEG-Mindeststandard: Erfüllt die Mindestwerte des GEG. Ein solches Haus zählt als Referenzhaus.
- KfW Effizienzhaus 40: Verbraucht höchstens 40 % der Primärenergie des GEG-Referenzhauses.
- KfW Effizienzhaus 40 Plus: Zusätzlich zum KFW Effizienzhaus 40 mit stromerzeugender Anlage, Stromspeicher und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Energetische Maßnahmen beim energieeffizienten Hausbau
Der energieeffiziente Hausbau ist besonders durch die folgenden vier energetischen Maßnahmen gekennzeichnet:
- Wärmeschutz der Gebäudehülle
- Luftdichte Gebäudehülle
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Welche energetischen Maßnahmen überwiegen, überlässt das GEG ganz dem Bauherrn. Wichtig ist nur, dass der energieeffiziente Hausbau nicht die Obergrenze des vorgegebenen Primärenergiebedarfs überschreitet. Bauherren können also unter den energetischen Maßnahmen wählen – ob sie beispielsweise mehr in die Dämmung oder eine energieeffiziente Haustechnik investieren.
Energieeffiziente Gebäude – welche gibt es?
Beim energieeffizienten Hausbau ist das Niedrigenergiehaus der Mindeststandard, also sozusagen das Pflichtprogramm. Energieeffiziente Gebäude können aber natürlich noch einige Schritte weiter gehen. Wie weit, ist ganz dem Ehrgeiz und dem Budget des Bauherrn überlassen. Folgende Standards energieeffizienter Gebäude sind beispielsweise möglich:
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- PlusEnergie-Haus
- AktivPlus-Haus
- Energieautarkes Haus
- KfW Energieeffizienzhäuser verschiedener Klassen
Energetische Sanierung ebenfalls im GEG
Verglichen mit dem energieeffizienten Hausbau kommt eine energetische Sanierung sehr viel häufiger vor – schließlich gibt es auch viel mehr Bestandsgebäude als Neubauten. Hinzu kommt, dass eine energetische Sanierung am Bestandsgebäude den bundesweiten Energiebedarf über eine lange Zeit stärker bestimmt. Wer energetisch sanieren will, kommt daher ebenfalls nicht um das GEG herum. Dieses schreibt für Bestandsgebäude einige Austausch- und Nachrüstpflichten vor, die zu einem bestimmten Termin erfolgen müssen. Wer sein Haus ohnehin zum energieeffizienten Gebäude modernisiert, muss sich nur um so genannte „bedingte Anforderungen“ kümmern.
Energieausweis fürs Haus – Nachweis des energieeffizienten Hausbaus
Der Energieausweis für das Haus ist ein wichtiger Bestandteil des GEG. Ein solcher Energiepass muss immer dann ausgestellt werden, wenn eine Immobilie neu gebaut, verkauft oder vermietet wird. Der Energieausweis fürs Haus enthält die wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch und vor allem die erreichte Energieeffizienzklasse.
Welche Energieklasse hat mein Haus?
Der Energieausweis bescheinigt die Energieklasse des Hauses auf den ersten Blick. Diese Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend). Die einfache Einteilung der Energieklasse fürs Haus erlaubt eine direkte und schnelle Vergleichbarkeit des energetischen Niveaus verschiedener Gebäude. Je schlechter die Energieklasse des Hauses, desto höher sind in der Regel die Heizkosten und der CO2-Ausstoß.
Energieausweis beantragen beim energieeffizienten Hausbau – wie funktioniert’s?
Das GEG regelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Wer also einen Energieausweis beantragen möchte, kann sich zum Beispiel an einen Architekten, Ingenieur oder Elektrotechniker wenden. Energieausweise dürfen auch von Handwerkern ausgestellt werden, sofern diese eine entsprechende Zulassung haben. Ein erster Ansprechpartner kann aber auch der örtliche Schornsteinfeger sein.
Energieeffizienter Hausbau: Wie viel kann ein Energieausweis kosten?
Wie viel ein Energieausweis kosten wird, hängt vor allem von der Art des Energieausweis ab. Hier wird in zwei Varianten unterschieden:
- Verbrauchsausweis
- Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis ermittelt die Energieeffizienz des Gebäudes über die in der Vergangenheit verbrauchte Energie – z. B. anhand der letzten Jahresabrechnungen der Energieversorger. Diese Form des Energieausweis fürs Haus kostet rund 100 Euro. Der Bedarfsausweis kostet zwar zwischen 300 und 500 Euro, ist dafür aber auch um einiges aussagekräftiger. Hier geht die Berechnung der Energieeffizienz vom theoretischen, zukünftigen Verbrauch aus. Hierfür wird ein Energieberater benötigt, der die Immobilie inspiziert und die entsprechenden Berechnungen anstellt.