14. August 2023 Förderungen Benjamin Papo

Energetische Sanierungen: Förderprogramme in Immobilienkaufüberlegungen mit einbeziehen

CO2-Einsparungen im Wohnimmobilienbereich werden bei „der Ampel“ großgeschrieben. Mit verschiedenen Fördermaßnahmen versucht sie deshalb, die energetische Sanierung von Häusern mit schlechten Heizwerten voranzutreiben. Zwar richten sich die entsprechenden Programme in erster Linie an Immobilienbesitzer, aber auch Kaufinteressenten sollten sich vorab informieren und beraten lassen, um die verschiedenen Fördermöglichkeiten in die Immobilienauswahl mit einzubeziehen.


Für den ganz großen Wurf lassen sich beispielsweise stark zinsvergünstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei der KFW beantragen (KfW-Kreditprogramm 261). Dazu muss die Immobilie nach der Komplettsanierung den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Zusätzlich gibt es in diesem Fall attraktive Tilgungszuschüssen von 5 bis 20%, deren Höhe an den erreichten Energiestandard (Effizienzhaus 85 bis 40) gekoppelt ist. Fünf Prozentpunkte kommen hinzu, wenn im Zuge der Sanierung eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird, mit der mindestens 65% des Gebäudeenergiebedarfs abgedeckt werden. Weitere zehn Prozent sind drin, wenn es sich um die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ handelt. Dazu zählen Immobilien, die hinsichtlich ihres Sanierungszustands zum schlechtesten Viertel aller Gebäude in Deutschland gehören. Im Maximum können sogar Tilgungszuschüsse von bis zu 45% des Darlehensbetrags gewährt werden. Die dafür erforderliche Effizienzhausklasse wird mit vertretbarem Aufwand oft aber nicht zu erreichen sein. 


Als Ergänzung zu den KfW-Krediten kommen unter Umständen regionale Förderungen in Betracht. Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich diesbezüglich an einen kundigen Immobilienfinanzierungsberater zu wenden. Dieser kennt nicht nur alle relevanten Programme, sondern er prüft auch, ob die Voraussetzungen für einen Förderkredit vorliegen. Zusätzliche Beratungskosten fallen dafür in aller Regel nicht an.


Direkte Zuschüsse zu einzelnen Sanierungsaufwendungen lassen sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie etwa die Fassaden- oder Dachdämmung sowie neue Fenster oder Haustüren, werden beispielsweise mit bis zu 15% bezuschusst. Der gleiche Satz gilt bei der Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Erfolgt die Sanierung anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans, legt das BAFA jeweils weitere 5% obendrauf („iSFP-Bonus“). 


Der Einbau einer neuen Heizungsanlage kann mit bis zu 25% der Kosten gefördert werden. Kommt es dabei zum Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung, ist ein zusätzlicher „Heizungsaustauschbonus“ von 10% drin. Weitere 5% gibt es, wenn beim Feinstaub-Ausstoß bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Daraus ergibt sich insgesamt ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit. Im besten Fall müssen nur 60% der Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.


Schon dieser kurze Abriss zeigt, dass die Fördermöglichkeiten energetischer Sanierungsmaßnahmen viel zu attraktiv sind, um sie bei der Immobilienkaufentscheidung unberücksichtigt zu lassen. Vielmehr können die stark zinsvergünstigten Kredite der KfW (inkl. Tilgungszuschüsse) oder auch die Fördermaßnahmen der BAFA durchaus den Ausschlag für den Kauf eines im Preis deutlich reduzierten Hauses mit schlechterer Dämmung und/oder veralteter Heizungstechnik geben. 

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