Energetische Sanierung: Was Käufer, Verkäufer und Vermittler wissen müssen
Laut der letzten Hüttig & Rompf-Quartalsstudie wechseln derzeit vor allem ältere Bestandsimmobilien ihre Besitzer. Die Vermarktung derartiger Häuser und Wohnungen setzt zumindest grundlegende Kenntnisse rund um das Thema „Energie und Energieeffizienz“ voraus. Folgenden Aspekten kommt in diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung zu.
Energieausweis: Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Ohne einen solchen ist der Verkauf einer Wohnimmobilie nicht möglich. Unterschieden werden zwei Arten: Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten, usw. unter standardisierten Rahmenbedingungen ermittelt. Die ausgewiesenen Werte sind damit unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner. Seine Erstellung ist relativ aufwendig und teuer (meist mehrere hundert Euro).
Beim Verbrauchsausweis müssen neben der Adresse und der Nutzfläche vor allem die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vollständig angegeben werden. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Im Vergleich zum Bedarfsausweis besitzt der Verbrauchsausweis in der Regel eine geringere Aussagefähigkeit. Zudem ist er nur zulässig, wenn sich im Gebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 01.11.1977 ausgestellt wurde und wenn das Gebäude nach er 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Der Verbrauchsausweis ist über das Internet in vielen Fällen schon für unter 50 Euro zu haben.
Das Alter der Heizungsanlage: Je nach System, Ausführung und Auslastung geht man von einer Lebensdauer für Heizungen von 20 bis 30 Jahren aus. Ab einem Alter von 15 Jahren gilt ein Heizkessel laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie e.V. allerdings schon als energetisch ineffizient. Von verschiedenen Ausnahmen abgesehen (z.B. Niedertemperatur- und Brennwertgeräte) dürfen Öl- und Gasheizungen, die ab dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG).
Sanierungsrisiken erfassen und bewerten: Über die Online-Plattform unseres Partners Bauhow lässt sich der energetische Zustand einer Immobilie erfassen und bewerten. Die Plattform des Spezialisten für Gebäudedatenanalyse und Energieberatung, mit der die Bilthouse-Gruppe im April eine exklusive Kooperation eingegangen ist, erlaubt die detaillierte Einschätzung zum energetischen Zustand von Bestandsimmobilien auf Knopfdruck. Neben der Analyse des energetischen Ist-Zustands können mit der hocheffizienten und zeitsparenden Lösung für die Beratung von Eigennutzern und Kapitalanlegern ganze Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Zudem lassen sich die Kosten und Einsparpotenziale verschiedener Sanierungsszenarien prognostizieren und deren Sinnhaftigkeit anhand des tatsächlichen Energiebedarfs unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten überprüfen. Allen an einer Immobilientransaktion beteiligten Partien ist es durch die Nutzung von Bauhow möglich, ihre Kompetenz deutlich zu erhöhen, den anfallenden Beratungsaufwand zu reduzieren und die Gefahr zu mindern, während des Verkaufsprozesses unangenehme Überraschungen zu erleben.
Staatliche Fördermaßnahmen: Für energetische Sanierungsmaßnahmen stellt die KfW verschiedene Fördertöpfe zur Verfügung. So kann der Heizungstausch mit einem Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Kosten unterstützt werden (Zuschuss Nr. 458). Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken, usw. wird eine Grundförderung in Höhe von 15% der förderfähigen Ausgaben gewährt und für die systematische Sanierung von Wohngebäuden lassen sich bei der KfW zinsverbilligte Kredite (Kredit Nr. 261) in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Dazu muss die Immobilie nach der Komplettsanierung den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreichen. Zusätzlich gibt es in diesem Fall sehr attraktive Tilgungszuschüsse, die im Maximum bis zu 45% des Kreditbetrags ausmachen können.