4. Juli 2024 Allgemeines Benjamin Papo

Elementarversicherung – auch ohne Pflicht ein Muss für Immobilienbesitzer!

Mit den jüngsten Starkregenereignissen und anderen Wetterextremen ist die Diskussion um eine Pflichtversicherung für Naturkatastrophen (Elementarschäden) neu entbrannt. Dabei wird z.B. der Schutz der Betroffenen für eine gesetzliche Versicherungspflicht ins Feld geführt. Kritiker sehen in ihr dagegen eine zu hohe Form des Zwangs und befürchten die weitere Vernachlässigung dringen erforderlicher Präventionsmaßnahmen. Unabhängig von der Entscheidung des Gesetzgebers sollten Immobilienbesitzer frühzeitig und selbstständig aktiv werden.

Bei der Flut im Ahrtal kamen vor drei Jahren (14. Juli 2021) fast 150 Menschen ums Leben. Ca. 500 Gebäude wurden von der Ahr mitgerissen, 9.000 Häuser wurden zerstört oder beschädigt. Derart folgenschwer fallen in Deutschland (bisher) nur wenige Naturkatastrophen aus. Meteorologen und Klimaforscher rechnen jedoch fest mit einer weiteren Zunahme von Wetterextremen – mit entsprechenden Folgen für Menschen und Gebäude. Immobilienbesitzer sollten deshalb unbedingt ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls aufstocken. Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang zwischen Wohngebäudeversicherung ohne und mit Abdeckung von Elementarschäden.

Eine klassische Wohngebäudeversicherung tritt abhängig von den genauen Versicherungsbedingungen in der Regel bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (z.B. Sturm und Hagel) ein. Meist nicht mitversichert sind Schäden, die durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben entstehen. Um ergänzend auch diese Risiken abzusichern, ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich.

Dabei haben die jüngsten Wetterereignisse gezeigt, dass Überschwemmungsrisiken nicht nur in Küstenregionen oder in der Nähe von Flüssen bestehen. Sinnflutartige Regenfälle können nahezu im gesamten Bundesgebiet zu Überschwemmungen führen. Zum Teil dringt das Wasser in diesem Fall auch durch das Rohrsystem der Wasserversorgung in das Gebäude ein.

Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) sind in Deutschland dennoch nur etwas mehr als die Hälfte der Gebäude (54%) gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. „Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus oder sie schätzen den Umfang ihrer Wohngebäudeversicherung falsch ein“, wie es dazu vom GDV heißt. Dies kann im Falle eines Falles existenzbedrohende Kosten von bis zu mehreren hunderttausend Euro zur Folge haben.

Demgegenüber bewegen sich die Versicherungsprämien für die zusätzliche Abdeckung von Elementarrisiken in einem sehr überschaubaren Rahmen. Zumindest in nicht besonders gefährdeten Regionen ist der zusätzliche Schutz für ein Einfamilienhaus oft schon für unter 200 Euro im Jahr zu haben. Die Hälfte dieses Betrags lässt sich etwa durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 500 Euro je Versicherungsfall wieder ausgleichen.

Dabei sollte die Überprüfung und eventuelle Aufstockung des eigenen Versicherungsschutzes möglichst zeitnah angegangen werden. Die Diskussion über eine mögliche Pflichtversicherung für Elementarschäden kann dann in aller Ruhe von der Seitenlinie aus verfolgt werden.

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