Die 7 häufigsten Fälle von Renovierungsbedarf nach dem Hauskauf
Tipp 1: Elektroinstallation
Ist die Elektroinstallation veraltet und das Stromnetz für die zahlreichen Anschlüsse nicht ausgelegt, führt das schnell zu einer Überlastung. Im besten Fall springt dann die Sicherung heraus. Gefährlich wird es, wenn Kabelbrände oder gar Stromschläge drohen. Älteren Häusern fehlt es oft an modernen Sicherungen und FI-Schaltern. Lassen Sie sich deshalb bei der Objektbesichtigung den Sicherungsschrank zeigen – finden Sie dort Schraubsicherungen, ist die Elektroinstallation veraltet. Ebenfalls kein gutes Zeichen ist es, wenn nur wenige Steckdosen in den Räumen vorhanden sind. Hier wird meist ein größerer Umbau fällig.
Tipp 2: Heizungsanlage
Eine alte oder falsch dimensionierte Heizungsanlage kann im wahrsten Sinne des Wortes Ihr Geld verbrennen. Ist auf den ersten Blick das Baujahr der Heizung nicht ersichtlich, lassen Sie sich den Prüfbericht des Kaminkehrers zeigen. Wurde die Nachrüstpflicht des Gebäudeenergiegesetzes verletzt und der Heizkessel ist zu alt, sollten Sie mit dem säumigen Eigentümer über den Hauspreis neu verhandeln. Machen Sie einen Abschlag für den Renovierungsstau geltend, der sich an den Nachrüstkosten orientiert.
Tipp 3: Wasserleitungen
Oft müssen bei älteren Häusern die Warmwasserleitungen ausgetauscht werden, denn im Laufe der Zeit setzt sich immer mehr Kalk in den Rohren ab, wodurch weniger Wasser durchfließt. Manchmal sind die Leitungen auch korrodiert, also verrostet – dann droht die Gefahr eines Wasserrohrbruchs. Achten Sie daher genau auf Verschraubungen und Ventile. Zeigen sich hier deutliche Kalk- und Ablaufspuren, ist das ein Zeichen für einen schlechten Zustand des Rohrsystems. Ziehen Sie dann einen Sanitärfachmann für eine genauere Prüfung hinzu.
Tipp 4: Asbest
Erst 1993 wurde die Herstellung und Verarbeitung von Asbest verboten, weil es sich als schwer gesundheitsschädlich herausstellte. Da es in den 1960er und 70er Jahren aber sehr beliebt war, ist es auch heute noch in älteren Häusern an vielen Stellen anzufinden, meist als asbesthaltiger Bitumenkleber oder als Asbestzement. Verwittert der Zement, gelangen die Asbestfasern in die Luft und werden zur Gefahr. Für den Laien ist das jedoch schwer zu erkennen – hier empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Baugutachters.
Tipp 5: Schimmel
Nur weil Sie bei der Besichtigung keinen Schimmel sehen, heißt das nicht, dass dort kein Schimmel ist.
Denn oft sitzen Schimmelwurzeln unsichtbar in den Wänden und warten nur darauf, bei passenden Bedingungen den Pilz wieder wachsen zu lassen. Suchen Sie deshalb bei der Besichtigung an eher versteckten Orten nach oberflächlichen Schimmelspuren, z. B. in Heizkörpernischen, in Raumecken oder hinter schweren Möbelstücken und dichten Vorhängen. Werden Sie fündig, sollten Sie mit der Zustimmung des Verkäufers eine Abklatschprobe vornehmen, die ein Umweltinstitut für Sie auswertet. Mit einer guten Nase lässt sich Schimmel oftmals anhand eines leicht modrigen Geruchs in der Luft erkennen. Im Zweifel sollten Sie einen Gutachter mit der Untersuchung beauftragen.
Tipp 6: Substanzschäden
Wenn die Substanz des Hauses geschädigt ist, kann eine Renovierung richtig teuer werden. Im schlimmsten Fall ist sie sogar nicht mehr rentabel und es droht der Abriss. Substanzschäden können zum Beispiel Setzungsrisse sein. Sie entstehen, wenn sich das Fundament setzt und zeigen sich durch treppenförmige Risse, die von der Außenfassade nach innen verlaufen oder zwischen Decke und Wand entstehen. Aufsteigende Feuchtigkeit kann ebenso zu schweren Schäden führen. Man erkennt das oft am Außenputz von Häusern aus der Gründerzeit. In einer Höhe von etwa ein bis zwei Metern über dem Boden ist rund um den Altbau ein Streifen, an dem sich Ausblühungen zeigen und der Putz abfällt. Treten im Keller oder im Dach an Holzteilen pilzartige Auswüchse auf, kann es sich um den Hausschwamm handeln. Dieser Pilz kann selbst innerhalb der Hauswand wachsen und sich so unbemerkt über das gesamte Haus verteilen. Befallen Holzbestandteile müssen in der Regel komplett ausgetauscht werden – hier ist ein Sachverständiger unerlässlich.
Tipp 7: Schwarzarbeit
Entpuppt sich Ihr Haus nach dem Kauf als Schwarzbau, ist es sehr wahrscheinlich ohne Genehmigung errichtet worden und muss im schlimmsten Fall abgerissen werden. Handelt es sich um ein formell illegales Gebäude können Sie den Bauantrag noch im Nachhinein einreichen und auf die Zustimmung der Baubehörde hoffen. Ist Ihr Haus jedoch ein materiell illegales Gebäude, fehlt nicht nur die Baugenehmigung, sondern das Haus wäre auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Solch ein Gebäude muss grundsätzlich abgerissen werden. Sehen Sie deshalb die Bauregistratur bei der zuständigen Baubehörde ein. Dort können Sie erfahren, ob für das Gebäude eine Baugenehmigung nötig gewesen wäre und ob diese vorliegt.