16. Januar 2019 Immobilienkauf Benjamin Papo

Der Immobiliensektor im Wandel: Das erwartet die Branche 2019

Bestellerprinzip, Grundsteuer, GEG: Im neuen Jahr stehen der Immobilienbranche einige Veränderungen ins Haus. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für 2019 zusammengefasst.

Bauzinsen – Niveau auch 2019 niedrig

Wer 2018 eine Baufinanzierung anstrebte, konnte von niedrigen Zinsen profitieren. Und auch im neuen Jahr sieht die Prognose weiter gut aus. „Die Zinsen in Deutschland sind weiterhin niedrig. Verbrauchern bieten sich dadurch sehr gute Voraussetzungen für eine Baufinanzierung“, blickt Ditmar Rompf, Vorstand von Hüttig & Rompf, in die Zukunft.

Weniger Bürokratie beim Wohnungsbau

In NRW ist es seit dem 1. Januar etwas einfacher, Wohnungen zu bauen. Die Landesbauordnung wurde unter anderem an die Musterbauordnung der 16 Bundesländer angepasst. Zudem erlaubt die Novelle eine höhere Baudichte.

Auch in Niedersachsen gilt seit Jahresbeginn eine neue Bauordnung. Diese wurde ebenfalls an die Musterbauordnung angepasst. Außerdem gibt es neue Vorgaben zur Barrierefreiheit in Neubauten. Entsteht ein Gebäude mit mehr als vier Wohnungen, müssen nun alle barrierefrei sein. Baden-Württemberg will 2019 mit seiner Ordnung nachziehen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt besonders die Entwicklung in NRW, wünscht sich allerdings eine einheitliche Neuregelung im Sinne einer Bundesbauordnung.

Sonder-Afa – Auf die lange Bank geschoben?

Viele Investoren sehen ihr mit Freuden entgegen: der Sonder-Afa. Mit den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau werden zusätzlich zur linearen Afa (zwei Prozent) jährlich jeweils weitere fünf Prozent absetzbar sein. Gelten soll die Regelung für Bauanträge, die seit dem 31. August 2018 gestellt worden waren. Doch am 14. Dezember 2018 hat der Bundestag den beschlossenen Gesetzesentwurf vor Abstimmung von der Agenda genommen. Damit liegt die Sonder-Afa auf Eis – vorerst zumindest.

Mit der Sonder-Afa wollte die Regierung den Bau günstiger Mietwohnungen unterstützen. Ein Vorhaben, dass bereits beim Wohnungsgipfel vergangenen Spätsommer bekräftigt wurde. Allein fünf Milliarden Euro sollen in den kommenden beiden Jahren in den sozialen Wohnungsbau fließen. Möglich, dass 2019 neue Maßnahmen beschlossen werden.

Angabe von Energieausweis-Werten in Immobilienanzeigen bald Pflicht

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (GEG) soll ab 2019 das Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude vereinfachen. Wie? Indem es verschiedene Vorschriften zusammenfasst. Dazu zählen die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Verschärfungen für Neubauten oder Bestandsgebäude bringt es nicht mit sich. Allerdings besteht mit dem GEG die Pflicht, Werte aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen anzugeben. „Die Anforderungen zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung sowie zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch auf Immobilienmakler ausgeweitet“, heißt es dazu im Gesetzesentwurf. Anfang des Jahres soll vor dem Bundeskabinett über das GEG abgestimmt werden. Sollte sich die Mehrheit dafür aussprechen, könnte es Mitte des Jahres in Kraft treten.

Bestellerprinzip – Jetzt auch für Kaufimmobilien?

Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen. Was bereits für die Vermietung von Wohnobjekten gilt, könnte in diesem Jahr auch auf den Verkauf von Immobilien angewandt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will noch 2019 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Ob dem Verbraucher damit wirklich geholfen ist, bleibt umstritten.

Baukindergeld – Auszahlungen beginnen

Familien, die im vergangenen Jahr ein Haus gekauft oder gebaut haben, könnten schon im Frühjahr 2019 die Kassen klingeln hören. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) plant, dass ab Ende März Nachweise für den Antrag auf Baukindergeld elektronisch eingereicht werden können. Im Idealfall winken mit der neuen Förderung 1.200 Euro pro Kind im Jahr. Entsprechend begehrt ist der Zuschuss: Fast 50.000 Anträge stellten Familien bisher. Wie viel das Baukindergeld Familien bringt, hat Hüttig & Rompf-Filialleiter und Baufinanzierungsberater Tim Hybl durchgerechnet.

Neuregelung der Grundsteuer

Im April 2018 gab es einen Paukenschlag: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2019 eine Neuregelung treffen.

Wie diese aussehen kann, ist noch nicht ganz klar. Ende Dezember hatte das Bundesfinanzministerium ein Berechnungsmodell vorgestellt, das am tatsächlichen Wert einer Immobilie ansetzt. Dazu würden die Grund-, Boden- und Gebäudewerte durch vereinfachte Verfahren ermittelt. Das Modell stieß allerdings auf Kritik in der Immobilienwirtschaft. Der IVD warnte vor deutlich steigenden Steuern. Zudem will der Immobilienverband Investoren weiterhin ermöglichen, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen. Denn wäre die Grundsteuer nicht mehr umlagefähig, würden viele Immobilieninvestitionen weniger rentabel sein, befürchtet der IVD.

Sie sehen: 2019 wird ein spannendes Jahr für die Branche. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Immobilienjahr.

Übersicht