Der Immobilienkauf wird offiziell: Das erwartet Sie beim Notartermin
Ob Bauplatz, Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Erst durch eine notarielle Beurkundung wird der Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks rechtskräftig. Als erfahrener Jurist stellt der Notar sicher, dass der Kaufvertrag im Interesse beider Parteien gestaltet ist. Doch die Aufgaben eines Notars gehen noch viel weiter.
Der Notar sorgt zum Beispiel auch dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, damit der Vertrag überhaupt unterschrieben werden kann. Dazu gehört es, Unterlagen und Genehmigungen einzuholen, aber auch über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags aufzuklären und unparteiisch Fragen zu beantworten. Falls es Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer gibt, kann der Notar als unabhängiger Vermittler Konflikte im Sinne beider Parteien klären. Und er sorgt, nicht zuletzt, für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags.
Beurkundung bei der Vertragsunterzeichnung
Beim Notartermin wird der Immobilienkauf besiegelt. Neben dem Notar müssen deshalb auch Käufer und Verkäufer präsent sein. In Anwesenheit beider Parteien verliest der Notar den Kaufvertrag, erläutert Details und beantwortet Fragen von Käufer und Verkäufer. Änderungswünsche oder Ergänzungen können ebenfalls vorgetragen werden. Der Notar beurteilt dann, ob diese juristisch überhaupt möglich sind und wie sie im Vertrag eingebunden werden können. Wenn sich alle Parteien einig geworden sind, wird der Vertrag unterzeichnet und mit der Unterschrift des Notars beurkundet.
Damit ist die Arbeit des Notars aber noch nicht getan. Er ist auch für die Abwicklung des Kaufvertrags zuständig. Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung von Grundbucheinträgen, Kommunikation mit Behörden und die Überwachung von Zahlungen. Dafür stellt er am Ende des Prozesses eine Rechnung. Übrigens: Erst wenn die Gebühren für seine Arbeit beglichen sind, wird die Immobilie im Grundbuch vom Verkäufer auf den Käufer umgeschrieben.
Gebühren gesetzlich festgelegt
Wie hoch die Gebühren für einen Notar liegen, ist abhängig vom Kaufpreis der Immobilie. Ein Notar wird nämlich nicht nach Arbeitsaufwand bezahlt. Sein Honorar ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich am sogenannten Geschäftswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Beurkundung. Zur Orientierung gibt es im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) eine Gebührentabelle. Als Faustregel sollten etwa 2 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten einkalkuliert werden. In dieser Summe sind neben dem Honorar für den Notar dann auch die Gerichtskosten des Grundbuchamtes für die Eintragung ins Grundbuch enthalten.
Die Rechnung übernimmt, wenn es nicht anders geregelt ist, zum Großteil der Käufer. Der Verkäufer muss meist nur die Kosten tragen, die für die „Löschung der Rechte Dritter“, also zum Beispiel eine eingetragene Grundschuld, fällig werden. Käufer und Verkäufer haften allerdings gemeinsam für die Begleichung der Notargebühren. Ist der Käufer zahlungsunfähig, steht auch der Verkäufer in der Schuld.
Sie haben Fragen zur Rolle des Notars beim Immobilienkauf oder möchten mehr zur Beurkundung eines Kaufvertrags wissen? Wir beraten Sie gerne.