BGH stärkt Rechte von Wohnung- und Hauskäufern
Die Richter gaben damit den Käufern einer Altbauwohnung Recht. Deren Wohnung sollte eigentlich im Sommer 2009 bezugsfertig sein, aber noch im Herbst 2011 warteten sie auf ihren Einzug. Sie verlangten vom Bauträger nicht nur die Erstattung ihrer bisherigen Miete, wie in solchen Fällen üblich, sondern auch eine darüber hinaus gehende Kompensation. Der „Nutzungsausfall“ der erworbenen Wohnung müsse extra entschädigt werden, argumentierten die Richter. Immerhin sei die erworbene Wohnung fast doppelt so groß wie die bisherige. Diesen Vorteil habe der Käufer aber über zwei Jahre nicht nutzen können.