Bestellerprinzip beim Makeln von Immobilien
Mieterschutzverbände fürchten, dass Mieter durch die Hintertür doch wieder die höheren Vermittlungskosten tragen müssen, wenn Vermieter eine höhere Kaltmiete oder höhere Abschlagszahlungen verlangen würden. Auf Vermieterseite heißt es, dem Mieterschutz werde mit der Begrenzung der Maklercourtage auf zwei Monatsmieten bereits ausreichend Rechnung getragen.
Vermieter und Mieter sollen beide Auftraggeber des Maklers sein können. Darauf hat unterdessen der Immobilienverband Deutschland (IVD) hingewiesen. Es sollen marktwirtschaftliche Prinzipien gelten. Zudem plädiert der IVD dafür, die eigentliche Leistung eines Maklers wieder zu versachlichen. „Es sollte schnell ein gesetzlicher Sach- und Fachkundennachweis für Makler eingeführt werden“, sagte IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Dadurch würde die Situation der Wohnungsvermittlung verbessert.