23. April 2014 Immobilienkauf Benjamin Papo

Bestellerprinzip beim Makeln von Immobilien

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Absicht verankert, das Geschäft mit Wohnungsvermittlungen neu zu regeln. Bundesjustizminister Heiko Maas legte nun einen ersten Gesetzentwurf dazu vor. Demnach müsste künftig nach dem „Bestellerprinzip“ derjenige die Maklergebühren zahlen, der den Makler beauftragt hat.

Mieterschutzverbände fürchten, dass Mieter durch die Hintertür doch wieder die höheren Vermittlungskosten tragen müssen, wenn Vermieter eine höhere Kaltmiete oder höhere Abschlagszahlungen verlangen würden. Auf Vermieterseite heißt es, dem Mieterschutz werde mit der Begrenzung der Maklercourtage auf zwei Monatsmieten bereits ausreichend Rechnung getragen.


Vermieter und Mieter sollen beide Auftraggeber des Maklers sein können. Darauf hat unterdessen der Immobilienverband Deutschland (IVD) hingewiesen. Es sollen marktwirtschaftliche Prinzipien gelten. Zudem plädiert der IVD dafür, die eigentliche Leistung eines Maklers wieder zu versachlichen. „Es sollte schnell ein gesetzlicher Sach- und Fachkundennachweis für Makler eingeführt werden“, sagte IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Dadurch würde die Situation der Wohnungsvermittlung verbessert.
 

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