Berlin: Volksbegehren zu Enteignungen
Die Initiative vertritt die Auffassung, dass große Immobiliengesellschaften vergesellschaftet werden sollten. Laut Abstimmungstext wird der Senat „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zweck der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz erforderlich sind". Eine politische Pflicht zur Umsetzung ergäbe sich aus einem für die Initiative positiven Ergebnis zwar nicht, aber die Aktivisten hoffen, den Senat so nachhaltig unter Druck setzen zu können.
Kritiker sehen darin nicht nur den Versuch eines maßlosen Eingriffs in den Markt, sondern auch eine gewaltige Kostenlawine auf das ohnehin klamme Berlin zurollen. Der Senat schätzt, dass eine Vergesellschaftung der 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von bis zu 36 Milliarden Euro verursachen würde. Nicht wenige glauben, dass dieses Geld besser in Neubauten angelegt wäre, um den seit Jahren angespannten Berliner Markt zu beruhigen.
In Freiburg oder Mainz etwa, als „Schwarmstädte“ in kleinerem Maßstab vor ähnlichen Problemen wie Berlin stehend, setzt man bereits auf Neubauinvestitionen und Nachverdichtung und hofft so, dem Zustrom neuer Bürger gerecht werden zu können.