Baulandkommission: Das sind die umstrittenen Empfehlungen der Expertenrunde
Wie kann man mehr Bauland für den Wohnungsbau bereitstellen? Das war eine wichtige Frage für die Bundesregierung. Doch die Antworten fehlten. Kurz nach dem Wohnungsgipfel im Spätsommer 2018 gründete sie deshalb eine Expertengruppe: die Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ – kurz Baulandkommission. Neun Monate beschäftigte sich die Runde aus Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden der Bauwirtschaft und weiteren Experten mit dem deutschen Grund und Boden.
Fast alles stand auf dem Prüfstand
Auf der Suche nach Antworten hat die Kommission fast jeden Stein umgedreht. Dazu gehörte unter anderem die Bauland- und Bodenpolitik von Bund, Ländern und Kommunen. Auch prüfte sie Gesetze und andere rechtliche Vorgaben. Dabei besonders im Fokus: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, das Immissionsschutzrecht, das Steuerrecht und das Erbbaurecht. Nach monatelanger Beratung und Prüfung hat die Expertenrunde nun einen 13-seitigen Bericht erarbeitet. Darin listet sie Maßnahmen für Bund und Länder – aber vor allem für Kommunen – auf. Denn dort ist offenbar noch viel Luft nach oben.
Die Ideen der Baulandkommission
Welche Lösungen die Kommission zum Beispiel für mehr bezahlbaren Wohnungsbau vorschlägt? Bund, Länder und Kommunen sollen eigene Grundstücke verbilligt bereitstellen und dafür auch die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Den Zuschlag bekäme dann nicht der Investor, der am meisten Geld bietet. Sondern der mit dem besten Konzept.
Außerdem empfiehlt die Baulandkommission den Kommunen eine Bodenvorratspolitik. So sollen Städte, Gemeinden und Co. auch in finanzschwachen Orten Bauland ankaufen, brache Flächen wieder flottmachen und günstig zum Bebauen bereitstellen. Dafür soll der Bund den Kommunen mehr Geld geben. Eine weitere Idee: Baugebote erleichtern. Damit können Eigentümer gezwungen werden, ihre Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen.
Weitere Empfehlungen der Kommission sind unter anderem, Kirchen mit ins Boot zu holen und deren Grundstücke zu bebauen, das Baugesetzbuch anzupassen und so beispielsweise Dachaufstockungen zu erleichtern – und mehr auf Erbpacht zu setzen. Das Erbbaurecht sei eine gute Möglichkeit für Kommunen und private Bauherren, zu bauen. Die Kommission rät sogar dazu, mehrstöckige Häuser auf gepachteten Grundstücken hochzuziehen. Das Hochhaus auf Zeit – eine spannende Vorstellung.
Pulverfass Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Unter den vielen Einzelmaßnahmen sind im Bericht auch einige mit ordentlich Zündstoff. Zum Beispiel in Sachen Grundsteuer. Hier rät die Kommission dazu, eine Grundsteuer C einzuführen. Die würde Kommunen erlauben, für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke einen erhöhten Hebesatz bei der Grundsteuer zu verlangen. Die Bundesregierung plant schon länger, die Grundsteuer C einzuführen. Passiert ist das aber bislang nicht. Das harte Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kam ihr dazwischen. Nun versucht sie, die Grundsteuer C über die laufende Grundsteuer-Reform einzuführen. In der Branche ist die Grundsteuer C umstritten. Der IVD lehnt sie strikt ab. Sein Standpunkt: Die neue Steuerart sei nicht geeignet, Bauland zu mobilisieren. Stattdessen würde sie den Neubau nur verteuern. Warum? Weil sie beim Verkauf auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde. Auch der ZIA lehnt die neue Grundsteuerart ab.
Neben der Grundsteuer C rät die Baulandkommission in ihrem Bericht außerdem zu geringeren Grunderwerbsteuersätzen und zu einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Auch diese Idee ist nicht neu – und ebenfalls umstritten. Erst im letzten Sommer scheiterte die FDP mit dem Freibetrag in Nordrhein-Westfalen. Dabei hatte jede Partei ihren eigenen Grund, um den Antrag abzulehnen.
Wie geht es weiter?
Ob strittig oder nicht – was wird aus den Ergebnissen der Baulandkommission? Das bleibt abzuwarten, denn die Experten haben die Maßnahmen nur empfohlen. Eine Pflicht, sie umzusetzen, gibt es nicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.