26. August 2021 AllgemeinesBaufinanzierungImmobilienkauf Benjamin Papo

Baufinanzierung mit Bausparvertrag – wie geht das?

Vieles hat man schon über den Bausparvertrag gehört. Aber was ist das eigentlich? Welche Vorteile bringt er? Hier erfahren Sie mehr über den Bausparvertrag.

Der Bausparvertrag ist in Deutschland ein echter Klassiker: Er ist ein Sparvertrag, mit dem Eigenkapital für die Immobilie angespart werden kann. Kombiniert wird der Bausparvertrag mit einem sehr günstigen Darlehen, welches bei der Immobilienfinanzierung hilft. 
Anders als einen Finanzierungskredit schließt man den Bausparvertrag schon lange vor dem eigentlichen Immobilienkauf ab. Man spart also auf sein Traumhaus oder seine Traumwohnung.  
 
Wie funktioniert der Bausparvertrag? 
Zuerst wird eine Summe definiert, die man monatlich für die Immobilie sparen möchte. Für unsere Beispielrechnung nehmen wir an, dass jeden Monat 200 Euro gespart werden sollen. Dadurch wird automatisch die sogenannte Bausparsumme bestimmt. Dies ist die Zielsumme, welche aus dem Vertrag nach der Ansparphase entstehen soll, um diese dann in das Eigenheim zu investieren. Wie lange diese Ansparphase dauert, ist vom gewählten Tarif abhängig. In der Regel sind es sieben oder acht Jahre. 

Auf das monatlich gesparte Geld (in unserem Beispiel 200 Euro) werden Zinsen gutgeschrieben. Die Höher der Zinsen ist abhängig von der Bausparkasse. Aktuell sind es in etwa 0,1 Prozent Guthabenzinsen pro Jahr - was natürlich vernachlässigbar ist. Entscheidend ist das günstige Darlehen und die Flexibilität - dazu später mehr. 
 
In unserem Beispiel liegt man nach acht Jahren bei 20.200 Euro. Man rechnet damit, dass das Ansparguthaben nach etwa acht Jahren 40 Prozent der gesamten Bausparsumme ausmacht. Somit liegt man in unserem Beispiel bei 50.000 Euro. Kurz gesagt: Wenn man monatlich 200 Euro mit dem Bausparvertrag spart, kann die Bausparsumme nach acht Jahren 50.000 Euro hoch sein.  

Sobald 40 Prozent der gesamten Bausparsumme erreicht sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt das zinsgünstige Bauspardarlehen genutzt werden kann. Die Höhe dieses Darlehens berechnen sich aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und des angesparten Guthabens. In unserem Beispiel berechnet sich dies wie folgt: 50.000 Euro Bausparsumme minus 20.200 Euro Guthabenzinsen ergibt 29.800 Euro.  
Gleichzeitig wird das Angesparte ausgezahlt. Somit erhält man das Angesparte und das Darlehen, welches beides in die Immobilie finanziert werden kann. 

In den seltensten Fällen reicht der Bausparvertrag für die komplette Finanzierung. Meist wird eine zusätzliche Baufinanzierung, zum Beispiel über ein Annuitätendarlehen oder ein KfW-Darlehen genutzt. Hierzu bieten Finanzierungsexperten wie die von Hüttig & Rompf kostenlose Beratungstermine an.  

Welche Vorteile hat ein Bausparvertrag? 
Aktuell sind die Guthabenzinsen auf Grund der momentanen Niedrigzinsen in der Ansparphase nicht besonders hoch, aber danach hat man Anspruch auf ein sehr zinsgünstiges Bauspardarlehen für die Finanzierung. Während der Ansparphase können auch flexible Einzahlungen erfolgen, um dadurch schneller in die Zuteilung zu kommen oder eine höhere Bausparsumme zu erreichen. 

Wenn der Bausparvertrag zugeteilt ist, also während der Darlehensphase, kann jederzeit eine Sondertilgung getätigt werden. Bei manchen Tarifen kann das Darlehen auch ohne Kündigungsfrist abgelöst werden. Bei einem normalen Annuitätendarlehen hingegen ist dies auch bei einer vereinbarten Sondertilgung meist nicht möglich. Die komplette Ablösung ist beim Annuitätendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung nicht vorgesehen. Durch die Flexibilität des Bausparvertrags reduziert sich in der Darlehensphase das Zinsänderungsrisiko erheblich.  

Neben einer Guthabenverzinsung bietet der Bausparvertrag auch die Aussicht auf zusätzliche staatliche Förderungen. Neben vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber gibt es vom Staat (sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird) die Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie. Auch eine Riester-Förderung ist als sogenanntes “Wohn-Riester” möglich.  

Jetzt noch attraktiver 
Seit Anfang 2021 ist die Wohnungsbauprämie noch attraktiver: Sowohl die Höhe der Prämie als auch die jährlich maximal geförderte Sparleistung wurden angehoben. Die Prämie beträgt jetzt 10 %, die geförderten Sparleistungen liegen für Alleinstehende bei 700 Euro und für Verheiratete oder Verpartnerte bei 1.400 Euro.  
Konkret bedeutet das: Wenn 700 EUR bzw. 1.400 Euro angespart werden, bekommt man vom Staat noch einmal 70 Euro bzw. 140 Euro dazu.  

Seit 2021 kann die Prämie auch nicht mehr nur im Inland, sondern ebenso in der Europäischen Union, sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen verwendet werden. 

Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auf 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Paaren gibt es nun zudem mehr Berechtigte als vorher. 

Ein Bausparvertrag kann durch die möglichen Förderungen und das zinsgünstige Darlehen ein guter Baustein der Finanzierung sein. Bei der Baufinanzierung kann es immer empfehlenswert sein, sich durch Baufinanzierer, wie den ExpertInnen von Hüttig & Rompf, beraten zu lassen.

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