Barrierefreies Bauen wird immer wichtiger
Barrierefreies Bauen nutzt nicht nur Senioren
Wer barrierefreies Bauen plant, denkt vielleicht in erster Linie an das selbstbestimmte Wohnen im Alter. Doch barrierefreies Bauen betrifft zum Beispiel auch Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Selbst für deren Pflegekräfte kann barrierefreies Bauen eine große Erleichterung bei der täglichen Arbeit bedeuten oder diese erst möglich machen.
Wie wird barrierefreies Bauen definiert?
Allgemein lässt sich barrierefreies Wohnen so definieren: Ein Haus oder eine Wohnung ist so konzipiert, dass eine Person mit Einschränkungen, die unterschiedlicher Natur sein können, darin so problemlos und selbständig wie möglich wohnen kann. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz gibt in § 4 eine Definition vor: Bauliche Anlagen und andere Lebensbereiche sind barrierefrei, wenn Behinderte ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe Zugang zu ihnen haben und diese bewohnen können.
Barrierefreies Bauen – gibt es Regelungen?
Die Anforderungen für barrierefreies Bauen gibt grundsätzlich die DIN-Norm 18040-2 vor. Die dortigen Angaben sind zwar freiwillig, zahlreiche Bundesländer haben jedoch Teile davon verpflichtend in ihre Baugesetze übernommen. Die Regelungen für barrierefreies Wohnen gelten für Häuser, Wohnungen und Außenanlagen. Sie legen beispielsweise Mindestmaße für Wohnraum, Bäder, Treppen, Fenster und Türen fest und geben Hilfestellung für den Einsatz geeigneter Leuchtmittel, um den Sehkomfort zu erhöhen.
Barrierefreies Wohnen – was zählt dazu?
Barrierefreies Wohnen muss viele Kriterien erfüllen, um beispielsweise als rollstuhlgerechte Wohnung gelten zu können. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:
- Genügend Raum in der Küche und im Badezimmer
- Breite Eingangs- und Raumtüren
- Ebenerdiger Einstieg zur Dusche
- Keine Stufen oder Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken
- Stufenloser Zugang zur Wohnung
Altersgerecht bauen Raum für Raum
Bereits bei der Planung der einzelnen Räume sollte barrierefreies Bauen berücksichtigt werden. Hier sind einige Beispiele, wie Bauherren und Bauträger altersgerecht bauen können:
- Badezimmer altersgerecht bauen: Ebenerdige Dusche; Badewanne mit Einstiegshilfe; Haltegriffe für Dusche, Wanne und WC; rutschsicherer Bodenbelag; mit Rollstuhl unterfahrbarer Waschtisch; leicht zu erreichende Armaturen
- Küche altersgerecht bauen: Für Rollator oder Rollstuhl geeignet; höhenverstellbare Küchenmöbel und Arbeitsplatten; mit Rollstuhl unterfahrbare Spüle
- Schlafzimmer altersgerecht bauen: Abstellplatz für Rollator oder Rollstuhl; hohes Bett für bequemes Ein- und Aussteigen; Einrichtung mit Kommoden statt Schränken
- Außenbereich altersgerecht bauen: Flach ansteigender Zugang ohne Treppen oder Absätze; breite Wege; ausreichende Beleuchtung; breite Garage für Umstieg von Auto auf Rollstuhl
Rollstuhlgerechte Wohnung oder behindertengerechte Wohnung – wer hat Anspruch?
Möchte ein Mieter seine Mietwohnung als rollstuhlgerechte Wohnung oder behindertengerechte Wohnung nutzen, benötigt er für die dafür nötigen Umbauten grundsätzlich das Einverständnis des Vermieters. Nach § 554 Abs. 1 BGB muss der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlauben, die dem Gebrauch von Menschen mit Behinderung dienen – es sei denn, die baulichen Änderungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung oder behindertengerechte Wohnung sind so umfangreich, dass sie dem Vermieter nicht zugemutet werden können. Der Anspruch des Mieters auf eine rollstuhlgerechte Wohnung besteht nicht nur für ihn selbst, sondern auch für im Haushalt lebende behinderte oder bedürftige Personen. Voraussetzung für einen Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Behinderung, beispielsweise durch Unfall, Krankheit oder Altersbeschwerden.
Barrierefreie Wohnung – wie viel kostet ein Umbau?
Im Hinblick auf eine notwendige Modernisierung sollten Senioren finanziell vorsorgen. Denn eine barrierefreie Wohnung kostet Geld. So müssen beispielsweise für den vollständigen barrierefreien Umbau eines Badezimmers rund 8.000 Euro einkalkuliert werden und für die Verbreiterung einer Tür etwa 750 Euro. Im Neubau müssen dafür rund 1,26 Prozent Mehrkosten eingeplant werden – im Bestand ist ein solcher Umbau für eine barrierefreie Wohnung oftmals um ein Vielfaches teurer.
Barrierefreies Haus kaufen oder doch lieber modernisieren?
Wer im Alter selbständig in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, steht oft vor der Entscheidung: Ein neues barrierefreies Haus kaufen oder das bestehende Eigenheim modernisieren? Schon rein aus Kostengründen wird sich oftmals für den Umbau entschieden. Aber auch der kostet Geld und nicht jeder kann solche Kosten stemmen. Dann kommt eventuell ein Teilverkauf in Frage. Dieser ermöglicht, das in der Immobilie gebundene Vermögen freizusetzen und zu verwenden. Denn beim Immobilien-Teilverkauf wird lediglich ein gewisser Anteil der Immobilie veräußert. Durch das Nießbrauchrecht hat der Eigentümer weiterhin uneingeschränktes und lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. So kann Barrierefreiheit in vielen Fällen doch noch umgesetzt werden – für hohen und sicheren Wohnkomfort im Alter.